Hallo Zusammen, entschuldigt bitte die etwas umständliche Betreff Zeile. Folgende Sachverhalt liegt vor: Unsere Tochte ist Ende Mai 2016 geboren und meine Frau wird ab dem 01.01.2017 wieder Vollzeit arbeiten gehen. Im Zuge dessen habe ich sowohl bei meinem Arbeitgeber als auch bei den verantwortlichen Stellen meine Elternzeit bzw. Elterngeld beantragt. Ab dem 01.01.2017 gehts für mich los.Wir haben durch eine glückliche Fügung einen Kita Platz angeboten bekommen, jedoch schon ab dem 01.01.2017. Für uns steht außer Frage, dass wir unser Kind frühestens ab April in die Kita geben möchten. Uns ist vollkommen bewusst, dass wir den Kita Platz ab dem 01.01. zahlen müssen, damit unsere Tochter ab April in die Kita gehen kann. Wir haben den Kita Platz bei der Stadt beantragt, wie auch die Kita. Nun haben wir ein Schriftstück erhalten, in welchem wir sowohl vom Arbeitgeber meiner Frau als auch von mir eine Arbeitszeitbescheinigung ab Betreuungsbeginn, sprich 01.01.2017 einreichen müssen. Grundsätzlich ist das kein Problem, jedoch steht auch darin, dass eine Elternzeitbestätigung bei einem Kind unter 9 Monaten nicht ausreicht. Nun stellt sich mir folgende Frage: Kann ich wie geplant zum 01.01.2017 in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen, wie auch den Zuschuss für den Kita Platz von der Stadt in Anspruch nehmen oder schliesst das eine das andere aus? Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich formulieren. Viele Dank für die Mühe vorab. Grüße Chris
von Chris1 am 06.12.2016, 17:14