Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, Elterngeld & KITA-Anspruch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit, Elterngeld & KITA-Anspruch

enzi

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Hallo Frau Bader, ich bin verwirrt. Mein Sohn wurde am 20.10.2013 geboren. Ich habe 12 Monate Elternzeit beantragt und erhalte auch bis 19.10.14 Elterngeld. Nun haben wir uns um einen KITA-Platz in einem Gemeindekindergarten beworben und diesen auch bewilligt bekommen. Die KITA nimmt die Kinder immer nur zum 01.09. eines Jahres auf, so dass mit der Eingewöhnung am 01.09.2014 begonnen wird. Wenn ich wieder arbeiten gehe, dann gehe ich 37,5 Stunden und mein Mann geht 40 Stunden. Wir beide haben je eine Stunde Arbeitsweg hin und eine Stunde zurück, so dass wir den Höchstsatz von 10 Stunden Betreuung in der KITA beantragt haben. Nun sagte man mir auf der Elterngeldstelle, dass ich dann keinen Anspruch mehr auf Elterngeld hätte. Ich hätte ja dann noch einige Tage zu Hause ohnr Kind. Ich wollte ihn dann immer früher abholen und erst ab Beginn meiner Arbeit die Maximalzeit in der KITA lassen. Stimmt es, dass ich dann keinen Anspruch mehr auf Elterngeld habe, obwohl ich beim Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit beantragt habe? Muss ich die jetzt verkürzen oder Teilzeit arbeiten gehen? Ich muss jetzt auch den Rechtsanspruch für den KITA-Platz beantragen. Ich habe Angst, dass der mir nicht gewährt wird, weil ich ja erst ab 20.10. arbeiten gehe und mein Sohn am 01.09.2014 ja noch kein Jahr alt ist... Sind meine Befürchtungen richtig? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort & Beste Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EG bekommt man 12 Mo., Sie also bis zum 12 Lebensmonat. Wenn Sie in dieser Zeit wieder mehr als 30 Std. arbeiten, bekommen Sie kein Eg mehr Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Was hat denn die Elterngeldstelle mit dem Kindergartenplatz zu tun ? Höre ich zum ersten Mal. Dein Elterngeld ist bewilligt, die Auszahlngstermine stehen und den Kindergartenplatz habt ihr bekommen. Alles super. Wieso Rechtsanspruch, ihr habt doch einen Platz ?


enzi

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Bei uns muss man sich bei der Gemeinde um den Platz bewerben. Das haben wir gleich nach der Geburt gemacht. Rechtsanspruch wird ja beim Jugendamt beantragt, maximal 3 Monate vorher.


Sternenschnuppe

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Krass. Kannte ich nicht. Hier arbeiten man erst mit dem Rechtanspruch wenn man keinen Platz bekommen hat. Man muss beim Antrag die Berufstätigkeit nachweisen ( kannst Du ja, Oktober ist auch ok ) und mehr nicht. Und was hat das Eltrngeld jetzt damit zu tun ? Die Schnittstelle Kindergarten / Elterngekd gibt es hier nicht.


Mitglied inaktiv

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Du mußt, um Elterngeld zu bekommen, in Elternzeit sein. Und, weder für Elternzeit noch für Elterngeld darfst Du mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Entsprechend stimmt das, wenn Du dann Vollzeit arbeitest, verfällt der Anspruch. Und, einen Vollzeit-KiTaplatz bekommen in der regel auch nur leute welche Vollzeit arbeiten. Hier ist es zB so, das ich, weil ich Eltern-teilzeit mache mit bis zu 30 Std, nur 35 Std betreuung genehmigt bekomme. ist ein Elternteil daheim, gibt es sogar nur 20-25 Std Betreuung welche genehmigt wird. Aber, es gibt oft auch Ausnahmeregelungen oder zB Sobnderfälle wegen Eingewöhnung. Und bei Dir wäre es ja so, das im September die Eingewöhnung startet. Für die kann man locker 1 Monat rechnen, sprich vor Oktober wäre es eh utopisch das du ans arbeiten denkst. Das klappt nur sehr selten auf Anhieb mit den Kindern. Und glaub mir, Du wirst verdammt dankbar über diese Bufferzeit sein, wir hatten diese leider nicht. Mit dem Ergebniss das mein Sohn über Wochen hinweg jeden Morgen bei der Tagesmutter weinte, ich aber ihn trotzdem da lassen mußte weil ich arbeiten musste. Die 3 Wochen Eingewöhnung haben da nicht wirklich gelangt. Und er war da auch 1 Jahr alt. Ich denke also nicht, das die Kita dir den Anspruch auf den Platz verwehrt, weil du ja dann ab Ende Oktober wiede voll arbeitest. Heißt, Du müsstest die Elternzeit auch gar nicht frühzeitig beenden - was ja eh nur mit Zustimmung des AG möglich wäre. Könntest also in Ruhe die paar Tage abwarten, und auch solange das Elterngeld beziehen wie eben beantragt wurde. Aber frag doch einfach nach bei denen.


luvi

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Hallo, Elterngeld bekommt man unabhängig davon, ob das Kind eine Kita besucht oder nicht. Elterngeld wird nur gekürzt, wenn Du arbeitest. Kein Geld bekommst Du, wenn Du mehr als 30 Stunden arbeitest. Auch wenn Du Dein Kind gleich nach der Geburt in die Kita geschickt hättest, hättest Du die ganze Zeit Elterngeld bekommen. Kann es sein, dass Du bzw. die Elterngeldstelle was verwechselst, und Ihr über das Betreuungsgeld gesprochen habt? Das gibts nämlich nur, wenn das Kind in keiner öffentlichen Betreuung ist. Bei uns bearbeitet die Elterngeldstelle auch das Betreuungsgeld. Liebe Grüße Luvi


SumSum076

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Wenn du erst ab dem 20.10. wieder arbeiten gehst, hast du mit dem Elterngeld kein Problem! Du bekommst es ja nur bis zum 19.10. Da gibt es keine Überschneidung. Auch dann nicht, wenn dein Kind vorher in die Kita geht. Auch dann nicht, wenn du dort einen Vollzeit-Platz hast. Gruß Sabine


enzi

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Hallo liebe Community, vielen Dank für die vielen Antworten. Ihr seid toll. Ich war an dem Tag deswegen sehr aufgeregt, weil ich mit der Elterngeldstelle wegen Elternzeit meines Mannes gesprochen hatte. Wie auch immer die Tante von der Elterngeldstelle meinte, ich könnte nicht in Elternzeit sein, wenn mein Kind in die KITA geht. Ich müsste mindestens Teilzeit arbeiten gehen. Wirklich, das hat die zu mir gesagt... Ich möchte aber die 12 Monate Elternzeit voll machen, um dem Kleinen so viel Zeit wie möglich zu geben. Wir würden auch den vollen Platz bezahlen und ihn aber bis ich wieder arbeiten gehe, immer früher abholen... Ich wollte das mit der KITA abstimmen, wenn die Eingewöhnung anläuft... Ich halte jetzt die Bälle flach und telefoniere nicht mehr mit denen. Ich habe ganz stark das Gefühl, dass die einen schlecht beraten... Ich warte jetzt erst einmal den Vertrag & den Elternabend von der KITA ab. Liebe Grüße!


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