HeikeH1982
Hallo Frau Bader. Mein Sohn wurde am 19.10.2015 geboren. Erst hatte ich volles Elterngeld und seit 19.03.2016 arbeite ich schon mit 15 Stunden in meinem Hauptberuf. Nebenberuflich bin ich auch noch selbständig. Dies habe ich aber wegen meinem Sohn auf das minimale zurück gestellt. Als berechnungsjahr für das elterngeld galt also 2014. Der Bezug des Elterngeld plus läuft bis 18.05.2017. Danach hatten mein mann und ich überlegt die 4 Partnerbonus-Monate noch zu nutzen. Dies wäre dann quasi von Mai bis September. Jetzt bin ich wieder schwanger. Der geburtsttermin wird ca. Mitte Juli 2017 sein. Daher meine fragen: 1.) Könnte ich noch Elterngeld plus Monate auf volles Elterngeld umändern? Bzw. Würde sich das lohnen? Da ich noch bis ca. Anfang Juni abreiten muss. 2.) Wie berechnet sich das mutterschutzgeld? Nur aus meinem Gehalt der 3 letzten Monate vor Mutterschutz, oder wird das EG+ mitberechnet, oder bekomme ich das gleiche wie beim ersten Kind? 3.) Das neue Elterngeld kann doch auf Antrag auch auf das Jahr 2014 gerechnet werden, weil ich noch selbstständig bin, oder? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen, da unsere ländliche Beratungsstelle mir dazu keine Auskunft geben konnte. LG Heike
Hallo, 1. Ja, aber warum? 2. MG wird bei Beendigung der EZ vor Beginn des Mutterschutzes aus dem VZ-Lohn bezahlt 3. Ja Liebe Grüße NB
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