Kalli-ivo
Hallo Also eine kurze Erklärung Meine Freundin 35 wurde im Januar 2016 schwanger Feb stellte man zwillinge fest Mitte März zwischen blutung 1 Wochen Krankenhaus absolute Bettruhe wegen drohender Fehlgeburt. Dann von der Frauenärztin absolutes Beschäftigungsverbot ausgesprochen ab 15.04 lief der Arbeitsvertrag aus sie konnte nicht weiter arbeiten gehen für eine weitereinstellung und auch keinen andern Job suchen wegen absoluter bettruhe schwangerschafts bedingt erkrankt Krankengeld bekommen von 15.04 bis zur mutterschutzfriest. Geburt der zweu war am 05.09.2016 Jetzt wurde das Elterngeld beantragt der Mann wollte dann die letzten 12 lohnabRechnungen ab April und noch einen extra Attest vom Arzt wo drin stand schwangerschaft bedingt erkrankt von 22.03 bis mutterschutzfriest. Hat er alles bekommen jetzt kam die errechnung er rechnet alle krankheitsmonate ab Arbeitsvertragsende bis mutterschutzfriest mit 0,0 da eine schwangerschafts bedingte Erkrankung vorliegt aber kein einkommensverlust fest zustellen ist.ein verschiebetatbestand liegt nicht vor. So schreibt er das. Ist dies rechtens? Sie wäre gerne weiter arbeitet gegangen bis zur mutterschutzfriest sie hätte auch eine andere Arbeitsstelle bekommen doch durfte sie ja nicht wegen drohender Fehlgeburt und zwischen Blutungen. Bitte um dringende Hilfe. Freue mich über eine Antwort von Ihnen. Im voraus schonmal vielen Dank
Hallo, ArbGeld 1 zählt leider mit 0 €. Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Ja, das ist korrekt, es gab ja keinen Verdienstausfall. War die Freundin beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet ab 15.04.16?
Kalli-ivo
Ja sie war auf den.Arbeitsamt dies war aber nicht für Sie zuständig und hat keinerlei Zahlungen geleistet weil sie sozusagen unvermittelbar ist und die Krankheit noch wärend des Arbeitsverhältnis aufgetreten ist.
Mitglied inaktiv
Ist in ihrem Fall wegen dem EG egal ob ALG1 oder Krankengeld was sie bekommen hat. Hätte sie kein Krankengeld bekommen, dann wäre es ALG1 gewesen - und damit eben Nullrunden für das Elterngeld. Durch das BV allerdings konnte sie kein ALG1 bekommen, sie stand ja dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung. Wenn sie schwangerschaftsbedingt Krankengeld bekommen hat, dann wäre das - sofern sie in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hätte, eben nicht mit 0 € eingeflossen, dann wären die Zeiten ausgeklammert worden. Fraglich ob das hier auch greift, IMO ist der Knackpunkt das sie eben - da keine Beschäftigung, ohne BV und ohne Krankengeld ALG1 bekommen hätte. Und eben kein Gehalt. Und so hart es klingt, auch wenn es wahrscheinlich gewesen wäre das sie einen neuen Job gefunden hätte, auf das hätte kann man sich schlecht beziehen. Und das dürfte der Knackpunkt sein.
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