Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin vor kurzem Mutter geworden und beziehe Hartz IV. Die einmaligen Beihilfen für Schwangerschaft und Geburt habe ich gewährt bekommen. Ich führe mit dem Kindesvater keine Partnerschaft und bin allein erziehend. Ich erhielt zur Kenntnisnahme eine Kopie des Jobcenter an den Kindsvater worin das Jobcenter ihn auffordert nach Bestätigung der Vaterschaft diese einmaligen Beihilfen an das Jobcenter zurück zu zahlen. Ist das wirklich rechtens, gibt es evtl. im GB einen Paragraphen welcher das bestätigt?
Mit freundlichen Grüßen
Jeanne33
von
Jeanne33
am 12.12.2014, 11:23
Antwort auf:
Einmalige Beihilfen für Schwangerschaft und Geburt vom Jobcenter
Hallo,
ja, denn dafür ist der Vater zuständig
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2014
Antwort auf:
Einmalige Beihilfen für Schwangerschaft und Geburt vom Jobcenter
Das ist doch auch ohne Paragraphen einsichtig: der Vater ist Dir und dem Kind bereits in der Schwangerschaft unterhaltspflichtig bzw. muß für die Mehrkosten aufkommen.
Warum sollte das die Gemeinschaft der Steuerzahler tun?
Es werden auch noch deutlich mehr Kosten auf ihn zukommen....
von
Andrea6
am 12.12.2014, 22:40
Antwort auf:
Einmalige Beihilfen für Schwangerschaft und Geburt vom Jobcenter
Unterhalt ist was anderes als einmalige Beihilfen welche einem gesetzlich zustehen. Und Unterhalt wird ja auch nich höher angesetzt als das, was über den Mindestsatz zur Lebenshaltung übersteigt. Und soweit ich weiß muss jeder Bescheid mit einem zulässigen Paragraphen begründet werden und das war nicht der Fall!
von
Jeanne33
am 12.12.2014, 23:04
Antwort auf:
Einmalige Beihilfen für Schwangerschaft und Geburt vom Jobcenter
Was kümmert Dich das? Ist doch die Angelegenheit des Ex .
Und natürlich gucken die wo sie das Geld wiederholen.
von
Sternenschnuppe
am 14.12.2014, 09:39
Antwort auf:
Einmalige Beihilfen für Schwangerschaft und Geburt vom Jobcenter
@ N. Bader:
Aber soviel verdient er nicht um für alles auf zu kommen, das geht über seinen Selbstbehalt hinaus. Wie verhält sich das dann?
MfG
von
Jeanne33
am 15.12.2014, 21:17