Hallo,
Ich habe eine frage wenn ich dieses jahr noch ein paar freiberufliche Aufträge übernehme und nächstes Jahr schwanger bin. Zählt das für elterngeld oder nicht ? Da ich ich erst im 2018 schwanger werde wenn es klappt.
von
celinon
am 13.01.2017, 12:48
Antwort auf:
Eine freiberufliche Tätigkeit in 2017 und schwangerschaft in 2018
Hallo,
es zählt der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum. Baby in 2018 bedeutet KJ 2017
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2017
Antwort auf:
Eine freiberufliche Tätigkeit in 2017 und schwangerschaft in 2018
Auch wenn ich die freiberufliche Tätigkeit im Juli 2017 abmelde ?
von
celinon
am 16.01.2017, 15:01