Hallo Frau Bader,
ich habe nach der Geburt meines Sohnes erstmal 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun möchte ich diese gerne verlängern und habe es mir so vorgestellt. Weitere 4 Monate "volle" Elternzeit, dann 8 Monate mit Teilzeit (15 Std.). Danach dann vermutlich einen Teilzeitvertrag von 20 Std. (je nachdem, wie gut es im Kiga klappt).
Ist eine solche Aufteilung möglich?
Mein Chef ist mit der Teilzeit in der Elternzeit einverstanden. Von der Aufteilung des dritten Jahrs habe ich ihm noch nichts gesagt, da die Überlegung neu ist.
Gibt es noch etwas vorauf ich achten müsste?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
von
KrümelsMami2009
am 18.02.2011, 08:28
Antwort auf:
Drittes Jahr der Elternzeit aufteilen?
Hallo,
Sie können das 3. Jahr beantragen, ohne das der AG zustimmen muss und dann in der EZ Tz beantragen. Ein Anspruch besteht, wenn der Ag mind. 15 AN hat u keine betrieblichen Gründe entgegenstehen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.02.2011
Antwort auf:
Drittes Jahr der Elternzeit aufteilen?
Das ist keine Aufteilung ansich, denn Du würdest ganz normal weiter 1 jahr Elternzeit machen, und kannst dann mit Deinem Chef ausmachen die letzten 8 Monate TZ zu arbeiten.
Gegen die Elternzeit kann er nichts sagen. Die TZ kann er ablehnen - was sich aber ja nicht danach anhört.
Die TZ nach der Eltnerzeit kann er nur aus betrieblichen Gründen ablehnen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 18.02.2011, 08:38