Darf ich in der Schwangerschaft während der Probezeit gekündigt werden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich in der Schwangerschaft während der Probezeit gekündigt werden

Hallo Ich habe gerade erst eine neue Stelle angetreten und bei mir auf der Arbeit herrscht ein schlechtes Betriebsklima (callcenter) . Ich habe mich schon erkundigt wie es aussieht in der Schwangerschaft wenn man gekündigt wird grundsätzlich hat man wohl einen Kündigungsschutz aber teilweise finde ich auch Aussagen wo steht dass man bei einem befristeten Arbeitsvertrag auch in der Probezeit gekündigt werden kann ..ist dies richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort.

von Schnute1988 am 05.01.2017, 08:31



Antwort auf: Darf ich in der Schwangerschaft während der Probezeit gekündigt werden

Hallo, nein. Der Vertrag kann aber beendet werden, wenn er auf die Probezeit befristet ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2017



Antwort auf: Darf ich in der Schwangerschaft während der Probezeit gekündigt werden

In Probezeit darf man nicht gekündigt werden, nur weil man schwanger ist. Befristete Verträge laufen dann aber meist unverlängert aus, was man ja verstehen kann. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 05.01.2017, 08:44



Antwort auf: Darf ich in der Schwangerschaft während der Probezeit gekündigt werden

Du verwechselst was. Ein befristeter Vertrag muss NIE gekündigt werden, der läuft einfach aus. Ohne das der Arbeitgeber oder der Angestellte noch was sagen muss oder,wenn man sich einig wird, verlängert man diesen oder wandelt ihn in einen unbefristeten um. Probezeit ist etwas was es bei einem befristeten Vertrag geben darf oder eben auch bei einem unbefristeten. Probezeit bedeutet, man "beschnuppert" sich erst einmal, schaut ob es für beide Parteien passt. Falls nicht, ermöglichen die kürzeren Kündigungszeiten eben ein unkomplizierteres Ende. Aber, auch in der Probezeit muss einem dann gekündigt werden. bei einem befristeten Vertrag eben bevor der Vertrag eigentlich auslaufen würde, bei einem unbefristeten eben auch. Schwangerschaft bedeutete, sofern sich die Schwangere nicht was wirklich schwerwiegendes leistet was eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht, zB Diebstahl oder sonstwas, ist sie unkündbar. Oder wenn doch, weil zB die Firma aufgelöst wird, dann nur mit Zustimmung des Gewerbeamtes. Heißt also, auch in der Probezeit ist eine Kündigung nicht möglich. Ein befristeter Vertrag dagegen, der ja wie gesagt gar nicht gekündigt werden muss, kann einfach auslaufen. Außer es kommt zu dem Fall das der AG sagt, egal, ich will die Angestellte auf jeden Fall haben und behalten. Und nehme notfalls auch die Ausfallzeit wegen Mutterschutz und Elternzeit in Kauf. In dem Fall darf die Schwangere sogar darauf hoffen das aus dem befristeten Vertrag ein unbefristeter wird. Oder der Vertrag wenigstens über die Zeit soweit verlängert wird das man den behält.

Mitglied inaktiv - 05.01.2017, 18:13



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