Ich bin seit 22.11.16 in Elternzeit. Möchte jetzt als Aushilfe bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Darf ich das gesetzlich überhaupt da mein Festvertrag auf 100% ruht.
Darf ich dann einen zweiten Vertrag bekommen für die zeit der Elternzeit als aushilfe. Gibt es da ein Gesetzt ?
von
Maximilian03
am 24.01.2017, 20:28
Antwort auf:
Darf ich in der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber als Aushilfe arbeiten
Hallo,
klar, Sie können einen Zusatzvertrag für TZ in EZ machen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2017
Antwort auf:
Darf ich in der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber als Aushilfe arbeiten
Darfst Du. Bis zu 30 Std die Woche - ohne Verdiensthöhe. Außer Du bist noch im ersten Jahr des Elterngeldbezuges. Dann wird es auf das Elterngeld angerechnet.
Achte aber darauf das der Vertrag auf die Elternzeit befristet ist.
Mitglied inaktiv - 24.01.2017, 22:29