Nires
Hallo Frau Bader, Mein Sohn 19 Mon. geht schon seit seinem 1. Geburtstag in die Kita, nun möchten wir bald umziehen. In unserem neuen Wohnort 10 km weiter, gibt es trotz intensiver Bemühungen keinen Kita Platz und keine Tagesmutter in der Nähe und ich möchte meinen Sohn einen Wechsel ungern zumuten. Wir gehen beide arbeiten und sind auf den Platz angewiesen, nun hat man uns nach langen Gesprächen den Platz für unseren Sohn bis zu den Sommerferien zugesagt, danach müsse er gehen... Ohne Kita Platz muss ich aufhören zu arbeiten, kann man uns einfach den Platz nehmen? ( die Kita in diesem Stadtteil ist nicht überbelegt, es gibt genügend freie Plätze ) liebe Grüße Nires
Hallo, wenn Sie umziehen, erlischt der Anspruch in der alten Gemeinde-Sie haben aber einen Anspruch in der neuen Gemeinde, evtl erst bei einer Tagesmutter. Machen Sie dort Druck! Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja, das ist rechtens. Für die Bereitstellung einer Betreuung ab dem ersten Geburtstag eines Kindes ist immer die Gemeinde zuständig, in der das Kind lebt. Man hat keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer anderen Gemeinde, auch nicht wenn man dort bereits ein einen Platz hat. Immerhin bezuschusst die Gemeinde nicht unerheblich diesen Betreuungsplatz und möchte diesen natürlich ihren Gemeindemitgliedern zur Verfügung stellen um den Rechtsanspruch umsetzen zu können. In eurem Fall muss euer Wohnort euch einen Betreuungsplatz anbieten, bzw ist der richtige Ansprechpartner. Bedenke bei einem Wechsel unbedingt die neue Eingewöhnungszeit. Wenn eure jetzige Kita wirklich noch einige Plätze frei hat kannst du noch versuchen über den Träger den Platz behalten zu können. Jeckyll
Tina_33
Wenn er bis nächsten Sommer bleiben kann, ist doch super. Denn dann kann er zum Herbst gleich in einen Kindergarten wechseln und braucht nicht mehr die Krippe wechseln.
Nires
Danke für den Tip, jedoch darf er erst mit 2,9 J. in den Kiga da fehlen noch 3 Mon. Vorher geht es leider nicht.
Itzy
Bitte frag bei beiden! zuständigen Jugendämtern nach. Bei uns hier ist es durchaus möglich, kommt auf die persönliche Situation und die Belegung der Einrichtung an. Es stimmt natürlich das jede Gemeinde grundsätzlich nur Kinder aus ihrem Einzugsgebiet haben möchte, aber es gibt eben such manchmal Ausnahmen. Und die Sache mit den Zuschüssen ist auch nicht immer unmöglich. Hier in unserer Einrichtung wird aktuell sogar für 2 Kinder nicht nur aus anderen Städten sondern sogar aus einem anderem Bundesland gezahlt. Da ging es auch um die Vereinbarkeit von Job der Eltern, pädagogische Ausrichtung unserer Einrichtung und das die beiden Kinder für 1 bzw.2 Jahre nicht wechseln sollen.
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