Guten Morgen Frau Bader,
mein Mann soll eigentlich am 29.7. seinen 2. Monat Elternzeit beginnen. Nun hat ihn sein Arbeitgeber bis zum 31.7. Im Dienstplan eingetragen, Grund hierfür ist wohl der ungeplante Ausfall von zwei Kollegen. Welche Konsequenzen drohen uns hierdurch bzgl. des Elterngeldes? Bisher wurde beim Amt noch nichts eingereicht und es erfolgt beim Arbeitgeber auch keine Zeiterfassung durch z.b. stempeln. Wie verhalten wir uns am Besten damit meinem Mann diese Tage nicht verloren gehen? Und wie verhält es sich Versicherungstechnisch wenn ihm auf dem Weg zur Arbeit etwas passieren sollte?
Viele Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
von
SaSt1985
am 20.07.2016, 08:53
Antwort auf:
Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter in der Elternzeit zum Arbeiten einteil?
Hallo,
ggrundsätzlich hat ihr Mann Anspruch auf die Elternzeit.
Wenn der Arbeitgeber aber in Nöten ist, würde ich den Königswege gehen und ihm vorschlagen, dass er an diesen wenigen Tagen bis zu 30 h arbeitet. Wenn er nämlich ansonsten den zweiten Monat Elternzeit nicht voll bekommt, bekommt er auch kein Elterngeld und muss den ersten Monat zurückzahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2016
Antwort auf:
Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter in der Elternzeit zum Arbeiten einteil?
Nein, kann er nicht. Elteenzeit ist Elternzeit.
Da ist dem AG wohl ein Fehler unterlaufen.
von
Sternenschnuppe
am 20.07.2016, 08:59
Antwort auf:
Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter in der Elternzeit zum Arbeiten einteil?
Dein Mann muss freigestellt werden. Wenn er arbeitet müsst ihr das der EG Stelle melden, denn dann hat er Einkommen während der EZ und das wird angerechnet. Die Tage später erst EZ beginnen geht auch nicht, denn dann habt ihr keinen Lebensmonat EZ und er bekommt gar kein EG.
Dem AG mitteilen, dass er einen Fehler gemacht hat ist das sinnvollste, alles andere macht euch einen Haufen Probleme.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 20.07.2016, 21:19
Antwort auf:
Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter in der Elternzeit zum Arbeiten einteil?
Dein Mann kann auf sein recht pochen, da kann der AG gar nichts machen. Keine Frage.
Fraglich ist eher, wie kommt es an wenn er genau das macht? Ich würde mit dem Ag sprechen, wenn absolut gar keine andre Möglichkeit, dann würde ich schauen ob man die beiden Tage doch zur AG geht und dann wirklich nur die allernötigste Zeit. Bis zu 30 Std die Woche darf er nämlich auch bei Elternzeit UND Elterngeld arbeiten. Richtigerweise müsste er dann das Einkommen für die beiden Tage der EG-Kasse mitteilen. Nicht korrekt, aber je nach Stundenzahl (wenn zB nur 1-2-3 Std) schauen ob man es dann nicht als Überstunden aufschreibt. Ist absolut nicht korrekt, keine Frage, aber wäre IMO ein Kompromiss für alle. Wenn alles korrekt abläuft, also auch alles der EG-Kasse mitgeteilt wird, er nicht über die 30 Std (anteilig dann) in der Woche kommt, dann ist auch bei einem unwahrscheinlichen Arbeitsunfall alles sicher. Wie gesagt, Teilzeitarbeiten ist erlaubt. Einkommen aber eben mitteilungspflichtig.
Mitglied inaktiv - 21.07.2016, 06:54