Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf der Arbeitgeber in der schwangerschaft den lohn kürzen ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf der Arbeitgeber in der schwangerschaft den lohn kürzen ?

carina92

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich Arbeite in einer Tankstelle und bin in der 14.woche schwanger, nun darf ich keine Nachtschichten mehr machen. Durch die Nachtschichten hatte ich ein Bruttolohn von 1,038€. Nun habe ich heute den neuen schichtplan von Juni bekommen und habe ausgerechtnet das ich nur nur noch 75 std arbeite , netto kommt dabei ein betrag raus von knapp 400€, von dem geld bleiben mir 15€ übrig wenn ich meine miete bezahlt habe( habe eine eigene wohnung). Und obwohl er über die Schwangerschaft bescheid weis trägt er mich jeden Sonntag im Juli zum arbeiten ein. Meine frage ist ob das so zulässig ist, weil mir bleibt ja gar nichts über zum Leben, und ich weis nicht was ich machen soll hoffe sie können mir weiterhelfen. Mfg Carina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, das ist nicht ok. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das ist nicht zulässig. Spreche am besten gleich morgen mit Deinem Frauenarzt. Laut kurzer Internetrecherche kannst Du ein Beschäftigungsverbot bekommen. Dann kannst Du Zuhause bleiben und bekommst den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen. Dein Arbeitgeber bekommt das von Deiner Krankenkasse wieder. Dämpfe, schweres Heben, permanentes Stehen, oder gar alleine in der Tankstelle , Sonntags arbeiten, alles laut Mutterschutzgesetz nicht zulässig. Ab zum Arzt. Stellt er es nicht aus und verweist auf den Arbeitgeber, dann wende Dich ans Gewerbeaufsichtsamt.


Mitglied inaktiv

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Sternschnuppe, der Arzt darf es gar nicht ausstellen, da Arbeitsplatzbedingt. Also direkt ans Gewerbeamt wenn der AG nicht mitmacht.


Sternenschnuppe

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War mir auch so. Als ich google befragte waren aber viele da, die es vom Arzt bekamen. Ihr Chef hat ja offensichtlich keine Ahnung. Würde das als erstes Versuchen, ihm in die Hand drücken und ihm erklären, dass er es von der Krankenkasse ersetzt bekommt. Umlage 2. Vielleicht ist sie dann durch mit dem Thema :-)


Mitglied inaktiv

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Oder der Chef hat durchaus Ahnung, meint aber sich dumm zu stellen.... Arbeiten Tankstelle sagt auch nichts darüber aus, ob wirklich ein BV zusteht. Wenn sie reinen Kassendienst macht, dürfte es bei den heutigen Lüftungssystemen durchaus auch in der Schwangerschaft zulässig sein. Ob und wie das zutrifft, muss wie gesagt dann das Gewerbeamt prüfen. Das Ärzte sehr oft falsche oder besser gesagt irrtümliche BV ausstellen ist ja nichts neues. Fraglich ist halt, was passiert wenn sich der AG diesbezüglich dann Ärger macht?


Mitglied inaktiv

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Hilft ja evtl weiter, einfach ausdrucken und dem AG in die Hand drücken. http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/17595/Werdende_Muetter_an_Tankstellen.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_an_Tankstellen.pdf


Sternenschnuppe

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Da hast Du Recht :-) In erster Linie muss aber der AG wissen wie mit Schwangeren zu verfahren ist. Und das was er gerade mit ihr versucht ist ein Eigentor für ihn wenn das Amt das prüft. Denn das ist auf jeden Fall nicht rechtens.


carina92

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Hey Danke für die vielen antworten . Also sollte ich morgen meinen frauenarzt aufsuchen und ihr meine Situation erklären ? Oder soll ich versuchen nochmal mit meinem AG zu reden ( obwohl mit ihm ist nicht gut kirschen essen, er ist sehr streng und sieht seine fehler nicht ein). Ich habe nur etwas angst das er einen grund findet mich rauszuschmeissen ,ich weis ich bin im kündigungsschutz aber er ist ziemlich hinterlistig. Freu mich über jede antwort ihr helft mir wirklich weiter und holt mich etwas aus der verzweiflung heraus.danke


Sternenschnuppe

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Ja,rede mit Deinem Frauenarzt. Dieser neue Schichtplan, der Dich finanziell wesentlich schlechter stellt, das könnte man schon als Mobbing auslegen.


carina92

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Okay alles klar, werde dann zum FA gehen. Danke


Sternenschnuppe

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Berichte mal wie es ausgeht bitte.


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