Guten Abend, Frau Bader, habe noch 24 Tage Urlaubsanspruch (§ 17 II BEEG). Meine 3-jährige Elternzeit endet im Sommer. Bin im öffentlichen Dienst und würde mich danach gerne noch ein halbes Jahr beurlauben lassen. Stimmt es, dass in diesem Fall meine Urlaubsanspruch einfach so verfällt? Auszahlung oder Übertragung nicht möglich? Viele Grüße, Kararu
von Kararu am 05.12.2012, 22:55