Besuchsrecht des Kindsvater und seiner Eltern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Besuchsrecht des Kindsvater und seiner Eltern

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mit meinem Ex Freund drei gemeinsame Kinder. Kontakt besteht seit gut fünf Jahren nicht mehr von seiner Seite aus. Mittlerweile bin ich verheiratet habe mit meinem Mann ein weiteres Kind und bin aktuell Schwanger. Mein Mann hat meine drei Kinder zu 100% akzeptiert und würde sie sogar adaptieren, was mein ex leider nicht will da er ( seine Worte ) mir doch keinen Gefallen tun würde. Meiner Meinung ist mein Ex jetzt auf Rache aus, da ich heute eine E-Mail bekommen habe wo mein Ex Umgang mit unserer großen Tochter einfordert für sich und seine Eltern. Seine beiden Söhne will er nicht sehen ( an ihnen hatte er noch nie Interesse). Unsere Tochter ist mittlerweile 14 Jahre alt und hat eine stink Wut auf ihren Vater, er hat sie gefühlte 1000mal versetzt weil alles wichtiger war und sie ist auch sauer auf ihn weil er nie Interesse an ihren Brüdern gezeigt hat. Sie sagt ganz klar das sie ihren Vater noch sehen will und das auch vor Gericht aussagen würde. Das gleiche verhält sich zu ihren Großeltern, auch auf die hat sie keine Lust und sagt das man sie nicht zwingen kann. Meine Frage, hätte der Vater vor Gericht eine Chance oder die Großeltern??? Ich hätte kein Problem wenn sie dort hin gehen würde, ich weiß das diese Leute eine komplett andere Einstellung zu bestimmten Dingen haben aber ich vertaue meinen Kindern total. Natürlich stand am Ende der E-Mail das sie genug Geld hätten um zu klagen. Aber kann ein Richter eine 14 jährige zwingen. Danke für die Auskunft PS meine Tochter ist seit gut einem Jahr in therapeutischer Behandlung weil sie den Tod ihres Urgroßvaters leider mit erleben musste, auch da kam das Thema Kontakt zum Vater auf, auch da hat sie ganz klar und deutlich gesagt das sie ihn nicht sehen will und die Therapeutin glaubt mir auch das ich sie nicht beeinflusse.

von sterntaler82 am 26.10.2015, 16:35



Antwort auf: Besuchsrecht des Kindsvater und seiner Eltern

Hallo, ich finde Ihren Ansatz völlig falsch. Er ist der Vater und er u die Kinder haben ein Umgansgrecht. Auch das er die Kinder nicht zur Adoption freigeben will, kann man ihm nicht vorhalten. Natürlich ist es traurig, dass er selektiert, aber er wird dennoch gewinnen. Gleichwohl hat ein 14-jähriges Kind ein selbstständiges Beschwerderecht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2015



Antwort auf: Besuchsrecht des Kindsvater und seiner Eltern

Ab 14 dürfen die Kinder selbst entscheiden! Keiner kann sie zwingen. Lg

von Colien07022004 am 26.10.2015, 17:12



Antwort auf: Besuchsrecht des Kindsvater und seiner Eltern

Danke für deine Antwort. Das war meine große Hoffnung das sie alt genug ist um selber zu entscheiden. Ich lasse ihr auch hoffentlich alle moglkeiten. Sie hat seine Adresse, seine Handynummer ( auf jedenfall habe ich sie ihr gegeben was sie damit gemacht hat weiß ich nicht). Und sie bekommt jeden Monat ein fun ticket womit sie auch in die Städte fahren kann wo ihr Vater und ihre Großeltern wohnen. Mein Mann hat allen angeboten sie zu ihn zu fahren und wieder abzuholen. Da ich kein Führerschein habe kann ich das nicht selber, würde aber wenn sie das wollen würden mit fahren. Die große will absolut nicht, mein Mann wäre ihr Vater. Der würde zwar mal meckern aber er ist immer da und hält alle seine Versprechen. Naja ist schon traurig das sie das mit 14 sagen muss.

von sterntaler82 am 26.10.2015, 19:44



Antwort auf: Besuchsrecht des Kindsvater und seiner Eltern

H

von Colien07022004 am 27.10.2015, 06:18



Antwort auf: Besuchsrecht des Kindsvater und seiner Eltern

Unsere Tochter ist 12 und beim Jugendamt hatte sie sich klar gegen ein Treffen und den Kontakt zum Kindesvater ausgesprochen. Es folgte dann noch ein psychologisches Gutachten, denn der KV warf mir Manipulation vor. Dieses bestätigte, dass es sich um die Meinung des Kindes handelte. Auch unsere Tochter darf zu ihm, wie sie es gern möchte, denn schließlich ist er, ein Bestandteil ihres Lebens. Aber er möchte nicht und meine Tochter hat sich damit abgefunden. Als er mit dem "Finger schnippte" war natürlich die Beziehung nicht mehr intakt zwischen den beiden (sie hatten von Anfang an nie eine Bindung). Ihr sozialer Vater bedeutet ihr alles, der biologische hat es sich selbst verbaut. Das Gericht bestärkte die eigene Meinung unserer Tochter und sie muss keinen Kontakt haben. Ab 14 liegt die Entscheidungsfreiheit komplett beim Kind! Lg

von Colien07022004 am 27.10.2015, 06:24



Antwort auf: Besuchsrecht des Kindsvater und seiner Eltern

Er kann seine Kinder immer sehen ich träge sie ihm nur nicht mehr hinterher

von sterntaler82 am 29.10.2015, 15:24



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