Hallo Frau Bader,
ich befinde mich bis 25.03.2013 in Elternzeit. Seit Ende Bezug Elterngeld arbeite ich beim selben Arbeitgeber auf 400€ Basis.
Eine Teilzeitstelle nach Ende der Elternzeit seht mir nicht zu, da wir zu wenige Mitarbeit in der Firma beschäftigen.
Anspruch auf Elternzeit hätte ich 5 Jahre wegen Geburt von Zwillingen, ich habe jedoch nur 3 Jahre beantragt.
Nun bin ich erneut schwanger. Besteht Kündigungsschutz und muss mir der Arbeitgeber nun eine Teilzeitstelle anbieten?
Wenn mir mein Arbeitgeber kündigt und ich Arbeitslosengeld beziehe, kann ich nach der Geburt Elternzeit beantragen.
Leider viel Fragen!
Vielen Dank im Voraus
von
nicki-baby
am 06.02.2013, 08:01
Antwort auf:
Besteht Kündigungsschutz, muss mir der Arbeitgeber nun eine Teilzeitstelle anbie
Hallo,
auch bei Zwillingen hat man nur drei Jahre Elternzeit. Eine Verlängerung Zustimmung des Arbeitgebers.
Kündigungsschutz besteht selbst verständlich, zum einen wegen der Elternzeit, zum anderen wegen der Schwangerschaft. Aber eine Teilzeitstelle muss der Arbeitgeber bei zu geringer Arbeitnehmer zahlt trotzdem nicht anbieten.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt und Sie sich dagegen nicht wehren, werden Sie Probleme beim Arbeitslosengeldbezug bekommen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2013
Antwort auf:
Besteht Kündigungsschutz, muss mir der Arbeitgeber nun eine Teilzeitstelle anbie
Hallo und Glückwunsch zur Schwangerschaft !
Kündigungsschutz besteht nur auf die Vollzeitstelle.
Mein Rat : Elternzeit von den Zwillis bis einen Tag vor neuem Mutterschutz verlängern und den 400€ Job behalten bis dahin.
Dann bekommst Du volles Mutterschutzgeld aus dem Vollzeitvertrag und nimmst neue Elternzeit für das 3. Kind.
Bis diese Zeit zuende ist geht ja vielleicht wieder die 400€ Basis in neuer Elternzeit.
Langfristig wirst Du Dich dann aber nach einem neuen Job umsehen müssen.
von
Sternenschnuppe
am 06.02.2013, 17:31