lotta95
Hallo Frau Bader, Ab dem 01.08 hab ich einen neuen Job. Der Vertrag wurde letzte Woche unterschrieben. Zwei Tage später wurde bei einer Routineuntersuchung festgestellt das ich ungeplant schwanger bin. Ich bin mir sicher das ich ein Beschäftigungsverbot bekommen werde, da ich mit Chemikalien in Kontakt komme, den ganzen Tag stehen muss, schwer heben muss und im 3-Schicht System arbeiten werde. Eine Versetzung oder ähnliches sind leider auch nicht möglich. Meine Fragen: Wird mir der Arzt schon vor Arbeitsantritt ein Beschäftigungsverbot ausstellen oder erst bei Beginn der Tätigkeit? Darf mich der Arbeitgeber deswegen kündigen? Falls nein.. Bekomm ich währenddessen den vereinbarten Lohn oder weiterhin Arbeitslosengeld?
Hallo, der AG darf nicht kündigen, Sie bekommen den vollen Lohn und dürfen auch sonst keine Nachteile haben...das BV gilt ab beginn, vorher macht es ja keinen Sinn. Liebe Grüße NB
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Hallo, ich weiß seit kurzem von meiner Schwangerschaft und bin sehr glücklich darüber. Schon davor bekam ich eine mündliche Zusage für einen neuen, unbefristeten Job. Meinen Vertrag habe ich allerdings noch nicht unterschrieben und habe fairerweise meinem neuen Chef von der Schwangerschaft erzählt. 1. Will ich nach der Schwangerschaft ja wied ...
Hallo! Bereits bei meinem "alten" Arbeitgeber war ich auf Grund eines individuellen Beschäftigungsverbotes nicht mehr berufstätig. Dieses Beschäftigungsverbot hat mir mein FA ausgestellt, da ich als Krankenschwester auf einer Intensivstaion tätig bin. Nun fange ich am kommenden Montag, also am 05.01.15, bei meinem neuen Arbeitsgeber an, ebenfall ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine etwas knifflige Frage. Bei mir liegt die folgende Situation vor: Nach meiner ersten Schwangerschaft habe ich 12 Monate Elternzeit genommen. Mein befristeter Arbeitsvertrag lief innerhalb der Elternzeit aus, so daß ich aktuell arbeitslos bin. Vor drei Monaten habe ich bei einem neuen Unternehmen einen Arb ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit, das Kind ist nun 6 Monate alt. Ich habe in der SS ein Beschäftigungsverbot mit Lohnfortzahlung bekommen und beziehe derzeit für ein Jahr Elterngeld (bis Februar 2017). Wir planen nun das zweite Kind und wissen nicht genau was finanziell auf uns zukommt. Kann ich vor Arbeitswiederantritt s ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und werde bis August nächsten Jahres Elterngeld beziehen. Im November würde ich meine Beschäftigung wieder aufnehmen, plane allerdings eine neue SS bis dahin. Würde ich, wie in der ersten Ss ein Beschäftigungsverbot mit Lohnfortzahlung erhalten, egal in welchem Monat der SS ich dann zum eigen ...
Hallo, Ich habe letzte woche einen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitsgeber unterschrieben und nun erfahren das ich schwanger bin. Da ich an einer förderschule mit potenziell agressiven Kindern arbeiten soll wird es wohl auf ein Beschäftigungsverbot raus laufen (meine Freundin bekam bei der selben Einsatz Schule aber andere einsatzfirma eins ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei Ihnen im Forum laß ich bereits, dass man während des Beschäftigungsverbot keine finanzielle Nachteile erleiden darf und bei Zulagen diese auch in der Höhe der letzten 3 Monate bekommen würde. Wie sieht es denn aus, wenn man vor dem Arbeitsantritt Schwanger wird und im Vertrag ein Branchenzuschlag festgeschrieben ist ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
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