Beschäftigungsverbot im anschluß nach elternzeit, trotzdem volles Gehalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot im anschluß nach elternzeit, trotzdem volles Gehalt

Hallo zusammen. Ich weiß die Frage habe ich schon öfter gestellt. Aber ich brauche dringend noch mal einen fachlichen Rat da, ich total verunsichert bin. Trete ab Nov. eigentlich wieder meine Vollzeitstelle an. Am 13.11 wäre mien erster Arbeitstag. Aufgrund einer Gefährdung für mich und das Baby will mir mein Arzt ein Beschäftigungsverbot geben. Wie ist das jetzt wenn das Verbot ab dem 13.11 erteilt wird. Bekomme ich dann trotzdem mein Volles Gehalt gezahlt???obwohl ich nicht einen Tag gearbeitet habe???? oder bekomme ich gar nichts??? Vielen Dank für eure Antworten vorab.

von Fernanda am 17.09.2012, 21:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im anschluß nach elternzeit, trotzdem volles Gehalt

Hallo, ja Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2012



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im anschluß nach elternzeit, trotzdem volles Gehalt

Nach Elternzeit lebt der alte Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten wieder auf. Wenn dann eine Schwangerschaft besteht, die der Arzt per Beschäftigungsverbot schützen will, wird (so verstehe ich das) das normale Gehalt bis zum Mutterschutz gezahlt. Weiß der Arbeitgeber denn schon von der Schwangerschaft?

von Sonni74LS am 17.09.2012, 21:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im anschluß nach elternzeit, trotzdem volles Gehalt

vielen Dank. Ja, der AG weiß schon bescheid!

von Fernanda am 18.09.2012, 20:34



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