Guten Tag Frau Bader,
Benötige ich von dem Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber , dann eine Bescheinigung oder ein Schriftstück als Nachweis?
Wenn ja wo muss man das einreichen?
Der Arbeitgeber sagte mir es geht alles sein Gang ?
Lg
von
emily2208
am 19.06.2019, 10:14
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
Hallo,
er sollte Ihnen schon schriftlich bestätigen, dass ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Ansonsten könnte bei einem fiesen Arbeitgeber die Gefahr bestehen, dass er später leugnet und behauptet, Sie seien unentschuldigt von der Arbeit ferngeblieben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2019
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
du musst gar nix einreichen. wenn der AG die gefährdungsbeurteilung gemacht hat, schreibt er dir ein schreiben, in welchem er dir das BV von....bis...erteilt und gut. das würde ich mir schon geben lassen. so ganz ohne würd ich in kein bv gehen. aber einreichen musst du das nirgendwo
von
mellomania
am 19.06.2019, 12:31
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
Dein AG zahlt dann ganz normal deinen Lohn weiter, als würdest du arbeiten. Er kann sich den Lohn von der KK über die Umlage dann zurück holen.
Ich würde dir auch dazu raten, dir das BV schriftlich bestätigen zu lassen.
Mitglied inaktiv - 19.06.2019, 13:23
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
Ok das hab ich nämlich nicht dann erfrage ich das sofort bei der personalabteilung. Er sagte nur ja ich müsste mich um nichts kümmern hab es so hin genommen . Bei der ersten Schwangerschaft hatte ich das BV vom Frauenarzt erhalten und das jetzt alles neu.
von
emily2208
am 19.06.2019, 20:02
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
mit welcher begründung stellte er das bv denn aus? nicht dass da was schief läuft...
von
mellomania
am 19.06.2019, 21:24