Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat bei Bekanntwerden meiner Schwangerschaft ein generelles Beschäftigungsverbot voraussichtlich bis zum Mutterschutz ausgeprochen. Er räumt ein mich mit einer Frist von 2 Wochen zurückzuholen, wenn er einen angemessenen Arbeitsplatz hat. Dies wäre für mich völlig ok, da ich von Beginn angeboten hatte weiterzuarbeiten. Jetzt habe ich aber noch einige Fragen: 1. Ich arbeite in der vollstationären Jugendhilfe. Wie setzt sich mein Gehalt während des Beschäftigungsverbots zusammen? Welche Zulagen werden auch weiterhin gezahlt? Heimzulage, Sonntagszulage etc? 2. Wie lange vor Aufhebung des Beschäftigungsverbots muss mein AG mir dies mitteilen? Sind die 2 Wochen ok? 3. Wir würden gerne einen Sommerurlaub im August planen. Was passiert, wenn mein AG mich kurz vor Urlaubsantritt zurückholen will? 4. Normalerweise habe ich für dieses Jahr noch 25 Tage Urlaubsanspruch. Wie wird dies im Beschäftigungsverbot gehandhabt? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Sunshine210
von Sunshine210 am 26.05.2014, 15:13