Hallo Frau Bader,
Ich arbeite derzeit Teilzeit mit Zusatzvereinbarung in Elternzeit und bin ab dem 31.01.16 in Mutterschutz mit meinem 2. Kind.
Stimmt es, dass wenn ich die Elternzeit des ersten Kindes zum 30.01.16 vorzeitig beende dass ich dann im Mutterschutz das Vollzeitgehalt bekomme weil der AG mich dann wieder auf Vollzeit umstellen muss? Oder zählen die letzten 3 Nettogehälter also Teilzeitgehalt?
Danke und Grüße
von
senirednil
am 23.10.2015, 22:29
Antwort auf:
Berechnungsgrundlage für Mutterschutzlohn
Hallo,
wenn Sie vorher VZ gearbeitet haben, ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2015
Antwort auf:
Berechnungsgrundlage für Mutterschutzlohn
Stimmt :-)
Der Vollzetvertrag lebt auf und Du bekommst den vollen Lohn.
Wird nur gemeldet und bedarf keiner Zustimmung.
von
Sternenschnuppe
am 23.10.2015, 22:38
Antwort auf:
Berechnungsgrundlage für Mutterschutzlohn
Hallo Frau Bäder, können Sie mir sagen auf welcher Rechtsgrundlage diese Regelung basiert? Ich bin mir Sicher dass mein AG das nicht akzeptieren wird.
Danke und Gruß
von
senirednil
am 26.10.2015, 21:00