Julie78
Hallo Frau Bäder, was müsste ich beachten damit es für mich finanziell positiv ausgeht. Mein Kind ist am 31. Januar 2015 geboren, meiner Elternzeit habe ich bis Ende März 2016 beantragt. Wenn ich jetzt (im Oktober 2015) wieder schwanger wäre, wie sieht es mit dem 2. Mutterschaftsgeld aus und wie berechnet sich das zweite Elterngeld dann? Ich habe vorher in Vollzeit gearbeitet und wollte dann in Teilzeit wieder kommen. Sollte ich die Elternzeit vorzeitig beenden um Vorteile zu bekommen was das Mutterschaftsgeld anbetrifft? Ich könnte dann aber wenn nur in Teilzeit wiederkommen da ich neue keine Vollzeitbetreuung für das erste Kind habe. Eine Antwort wäre super! Danke. Gruß Julie
Hallo, Sie gehen dann wieder arbeiten u beantragen neue EZ. Das EG berechnet sich vom Verdienst der letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit EG o MG Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Recht simpel. Ab Februar gehen alle Monate mit 0 € E in die Berechnung für das neue Elterngeld. Völlig unabhängig davon ob Du dann noch Elternzeit hast oder nicht. Und zwar solange wie Du kein Einkommen hast und/oder der neue Mutterschutz noch nicht beginnt. Für einen nahtlosen Übergang seit ihr zu spät dran. Ab März 2016 - wenn Du wieder arbeitest berechnet sich das Elterngeld für Kind 2 dann folgender massen: Februar mit 0 €, ab März dann 67% vom Teilzeit oder Vollzeitlohn - je nachdem was Du machst. Solltest du dann wirklich schwanger sein, und keine 12 Monate mehr bis zum neuen Mutterschutz voll bekommen, wird ein Teil der Monate von vor dem Mutterschutz von Kind 1 mit einberechnet. Willst Du also das gleiche Elterngeld bei Kind 2 wie bei Kind 1, dann musst Du Vollzeit ab März arbeiten. Sonst wird es halt deutlich weniger, auch trotz Geschwisterbonus. Mutterschaftsgeld ist dann ein anderes Thema. Gehst Du innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten (das ist möglich mit bis zu 30 Std die Woche), dann beendest du die Elternzeit für das 1te Kind zum Tag vor dem Mutterschutz von Kind 2. Damit lebt Dein alter Vollzeitvertrag wieder auf, Du bekommst dann das volle Mutterschaftsgeld für Kind 2 wie bei Kind 1. Laß Dir dann auch gleich zusichern (schriftlich), das du die verbliebene Elternzeit von Kind 1 zu einem späteren Zeitpunkt nutzen willst. AG muss da aber zustimmen. Änderst Du deinen Vollzeitvertrag dauerhaft auf einen Teilzeitvertrag, dann errechnet sich das Mutterschaftsgeld für Kind 2 aus dem was dir für Teilzeit zusteht. Zudem kann es schwierig werden später wieder auf Vollzeit zu stocken - darauf hast du dann nämlich keinen Anspruch mehr. Wenn Du also vorhast schnell wieder schwanger zu werden, aber auf keinen Fall Vollzeit arbeiten kannst, dann empfehle ich dir dringend einen Teilzeitvertrag beim AG zu machen der auf die Elternzeit befristet ist. Sonst verschenkst du eben einen Teil des Mutterschaftsgeldes. Und verzichtest auf den besonderen Kündigungsschutz.
Julie78
Also sollte ich die 1. Elternzeit lieber von 1,2 Jahren auf zwei Jahre verlängern und dann so schnell wie möglich einen Teilzeitvertrag der für die Elternzeit gilt, machen lassen, damit ich den Vollzeitjobanspruch nicht verliere und damit ich bei erneuter Schwangerschaft das volle Mutterschaftsgeld genießen kann welches mir in der 1. Schwangerschaft zugestanden hat? Meinen sie der Chef durchschaut mein Vorhaben mit der zweiten Schwangerschaft? Welches Argument könnte ich bringen für die Verlängerung der 1. Elternzeit? Mir war am Anfang nicht bewusst, dass ich so schnell wieder ein zweites Kind möchte bzw. dass man sonst Nachteile hat wenn man es nicht gerissen anstellt. Ich bin bereits 37 Jahre, da muss ich nun etwas planen. Wenn das Kind(später DIE Kinder) noch so klein sind, möchte ich erstmal in Teilzeit arbeiten.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, bei mir gibt es folgende Situation: Meine Elternzeit (habe die vollen 3 Jahre genommen) läuft Ende Dezember aus. Danach sollte ich meine bisherige berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen. Da ich aber wieder schwanger bin, wäre das nur für ca. 5 Wochen bis mein neuer Mutterschutz beginnt. Mein Arbeitgeber hat mir nun angeboten, ...
Hallo! Ich habe am 13.12.03 meinen ersten Sohn bekommen. Ich arbeitete als Vollzeitkraft. Jetzt, nach 3 Jahren, trete ich wieder als Teilzeitkraft in den Beruf ein. Nun bin ich wieder schwanger (wahrscheinlich!!!). Wie lange muss ich arbeiten, um wieder den vollen Anpruch auf das Mutterschaftsgeld zu haben? Angenommen ich würde im August mein ...
Hallo Fr. Bader, bin gerade etwas durcheinander, ich bin zum 2. mal Schwanger, mein Sohn ist 15 Monate. bekomme gerade Landeserziehungsgeld bis März 2011. So wie sieht es jetzt beim 2. Baby aus? bekomme ich Mutterschaftsgeld? wie hoch wird dass Elterngeld sein? Ich habe vor der 1. Schwangerschaft gearbeitet, dann wurde ich schwanger, habe Mut ...
Hallo, ich bin zum 2. Mal schwanger und mein 1. Kind ist 1 1/2 Jahre alt. Bei meiner letzten Schwangerschaft habe ich bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragt, habe jedoch schon nach einem Jahr wieder auf 400 € Basis bei ihm angefangen. Wie läuft das jetzt mit dem neuen Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld? Habe mich auch schon bei de ...
Hallo Frau Bader, wie ist es, wenn man während der Elternzeit wieder schwanger wird und die Mutterschutzfrist in der Elternzeit von Kind 1 beginnt. Kann man beim Arbeitgeber die Elternzeit von Kind 1 vorzeitig beenden, damit man wieder Anspruch auf die Mutterschutzfrist hat und auch auf den Zuschuss des Arbeitgebers? Ich habe mal gehört, dass di ...
Bitte antwortet mir, ich habe deswegen schon schlaflose Nächte und das Gefühl ich hätte es mir verborgt da ich keine 2 Jahre Elternzeit beantragt habe, allein wegen dem Kündigungsschutz. Re: Berechnung Mutterschaftsgeld und Elterngeld in 2. Schwangerschaft Also sollte ich die 1. Elternzeit lieber von 1,2 Jahren auf zwei Jahre verlängern und ...
Hallo Frau Bader, Unser 2. Kind ist während der Elternzeit unseres 1. Kindes auf die Welt bekommen. Die Elternzeit von unserem 1. Kind haben wir unterbrochen. In der Elternzeit von Kind 1 haben wir die Steuerklasse von 3 auf 5 gewechselt. Wie sieht es nun mit der Berechnung des Mutterschaftsgeld für das 2. Kind aus? Wird der Steuerkl ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?