Berechnung Mutterschaftsgeld und Elterngeld in 2. Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Mutterschaftsgeld und Elterngeld in 2. Schwangerschaft

Hallo Frau Bäder, was müsste ich beachten damit es für mich finanziell positiv ausgeht. Mein Kind ist am 31. Januar 2015 geboren, meiner Elternzeit habe ich bis Ende März 2016 beantragt. Wenn ich jetzt (im Oktober 2015) wieder schwanger wäre, wie sieht es mit dem 2. Mutterschaftsgeld aus und wie berechnet sich das zweite Elterngeld dann? Ich habe vorher in Vollzeit gearbeitet und wollte dann in Teilzeit wieder kommen. Sollte ich die Elternzeit vorzeitig beenden um Vorteile zu bekommen was das Mutterschaftsgeld anbetrifft? Ich könnte dann aber wenn nur in Teilzeit wiederkommen da ich neue keine Vollzeitbetreuung für das erste Kind habe. Eine Antwort wäre super! Danke. Gruß Julie

von Julie78 am 25.10.2015, 00:24



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld und Elterngeld in 2. Schwangerschaft

Hallo, Sie gehen dann wieder arbeiten u beantragen neue EZ. Das EG berechnet sich vom Verdienst der letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit EG o MG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2015



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld und Elterngeld in 2. Schwangerschaft

Recht simpel. Ab Februar gehen alle Monate mit 0 € E in die Berechnung für das neue Elterngeld. Völlig unabhängig davon ob Du dann noch Elternzeit hast oder nicht. Und zwar solange wie Du kein Einkommen hast und/oder der neue Mutterschutz noch nicht beginnt. Für einen nahtlosen Übergang seit ihr zu spät dran. Ab März 2016 - wenn Du wieder arbeitest berechnet sich das Elterngeld für Kind 2 dann folgender massen: Februar mit 0 €, ab März dann 67% vom Teilzeit oder Vollzeitlohn - je nachdem was Du machst. Solltest du dann wirklich schwanger sein, und keine 12 Monate mehr bis zum neuen Mutterschutz voll bekommen, wird ein Teil der Monate von vor dem Mutterschutz von Kind 1 mit einberechnet. Willst Du also das gleiche Elterngeld bei Kind 2 wie bei Kind 1, dann musst Du Vollzeit ab März arbeiten. Sonst wird es halt deutlich weniger, auch trotz Geschwisterbonus. Mutterschaftsgeld ist dann ein anderes Thema. Gehst Du innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten (das ist möglich mit bis zu 30 Std die Woche), dann beendest du die Elternzeit für das 1te Kind zum Tag vor dem Mutterschutz von Kind 2. Damit lebt Dein alter Vollzeitvertrag wieder auf, Du bekommst dann das volle Mutterschaftsgeld für Kind 2 wie bei Kind 1. Laß Dir dann auch gleich zusichern (schriftlich), das du die verbliebene Elternzeit von Kind 1 zu einem späteren Zeitpunkt nutzen willst. AG muss da aber zustimmen. Änderst Du deinen Vollzeitvertrag dauerhaft auf einen Teilzeitvertrag, dann errechnet sich das Mutterschaftsgeld für Kind 2 aus dem was dir für Teilzeit zusteht. Zudem kann es schwierig werden später wieder auf Vollzeit zu stocken - darauf hast du dann nämlich keinen Anspruch mehr. Wenn Du also vorhast schnell wieder schwanger zu werden, aber auf keinen Fall Vollzeit arbeiten kannst, dann empfehle ich dir dringend einen Teilzeitvertrag beim AG zu machen der auf die Elternzeit befristet ist. Sonst verschenkst du eben einen Teil des Mutterschaftsgeldes. Und verzichtest auf den besonderen Kündigungsschutz.

Mitglied inaktiv - 25.10.2015, 12:53



Antwort auf: Berechnung Mutterschaftsgeld und Elterngeld in 2. Schwangerschaft

Also sollte ich die 1. Elternzeit lieber von 1,2 Jahren auf zwei Jahre verlängern und dann so schnell wie möglich einen Teilzeitvertrag der für die Elternzeit gilt, machen lassen, damit ich den Vollzeitjobanspruch nicht verliere und damit ich bei erneuter Schwangerschaft das volle Mutterschaftsgeld genießen kann welches mir in der 1. Schwangerschaft zugestanden hat? Meinen sie der Chef durchschaut mein Vorhaben mit der zweiten Schwangerschaft? Welches Argument könnte ich bringen für die Verlängerung der 1. Elternzeit? Mir war am Anfang nicht bewusst, dass ich so schnell wieder ein zweites Kind möchte bzw. dass man sonst Nachteile hat wenn man es nicht gerissen anstellt. Ich bin bereits 37 Jahre, da muss ich nun etwas planen. Wenn das Kind(später DIE Kinder) noch so klein sind, möchte ich erstmal in Teilzeit arbeiten.

von Julie78 am 28.10.2015, 00:38



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