Hallo Frau Bader, Am 17.11.2014 kam unser Sohn auf die Welt. Ich war bis zum 28.04.2014 freiberuflich tätig, danach in einem Angestelltenverhältnis. Außerdem habe ich seit dem 01.01.2011 ein Kleingewerbe angemeldet. Wie berechnet sich hieraus das Elterngeld? Muss ich die letzten 12 Monate vor der Geburt angeben oder das Kalenderjahr 2013? Mit freundlichen Grüßen, Y. Ferdinand
von Flitze28 am 18.12.2014, 23:16