Wie berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld für Kind 2 wenn 4 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 die Elternzeit von Kind 1 endet? Während EZ von Kind 1 wurde halbtags gearbeitet, die letzten 4 Wochen ganztags beim gleichen Arbeitgeber. Berechnet er sich ausschließlich aus der ganztags Stelle (da diese die letzte war) oder fließt sowohl die halbtags-, als auch die ganztags-Stelle in die Berechnung des Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld für Kind 2 ein (da zu Beginn des 3 Monatszeitraums halbtags, dann ganztags gearbeitet wurde)?
von Tanzmaus_M am 12.08.2015, 14:03