Hallo Frau Bader, zunächst vielen Dank dafür, dass es es Menschen wie Sie gibt die ihre Zeit opfern um anderen zu helfen. Unsere tochter Leni wurde am 17.09.13 gebohren und meine Noch-nicht-Frau bekommt auch Elterngeld. Ales Zeitraum wurde das Kalenderjahr 2012 herangezogen weil sie ein geringes Nebengewerbe ausübt. In den 12 Kalendermonaten vor der Geburt hatte sie aber auch einen Beruf als Angestellte. Die Behörde hat mir abgelehnt den Zeitraum zu veschieben weil immer das Kelenderjahr inzwischen gewählt wird wenn ein Nebengewerbe ausgeübt wird. Problem: Jan bis Mai 2012 nur Nebengewerbe, danach aber auch angestellt. Deshalb gibt es nun nur etwas mehr als den Mindestsatz:-( Wie wirkt sich nun ein Nebengewerbe aus nachdem das Kind da ist? Wird das auch noch rückwirkend angerechnet? Wir hatten damals gesagt, dass sie das Nebengewerbe ab dem 3. Monat wieder ausüben wird. Das würden wir dann ggf. aussetzen bis 12 monate nach der geburt. Vielen Dank im Voraus...
von obelix525 am 13.05.2014, 15:27