Hallo!
Ich habe folgendes Problem, und zwar habe ich vor der Geburt meiner Tochter ein Jahr Erziehungsurlaub mit meinem Arbeitgeber vereinbart, mit der mündlichen Zusage danach im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung weiter zu arbeiten. Dieses hat nach langem hin und her auch geklappt. Die Situation auf der Arbeit ist jedoch recht unbefriedigend, da ich im Prinzip überflüssig bin. Meine Kollegen, mein Arbeitgeber und ich sind unzufrieden. Habe nun überlegt zu kündigen, bzw mich kündigen zu lassen. Würde ich dann Arbeitslosengeld bekommen? Ich arbeite ja gerade den zweiten Monat wieder und habe zuvor 1 Jahr Elterngeld bekommen. Meine Erziehungszeit kann ich nicht verlängern, der neue Vertrag ist schon gültig.
von
MamiJenny2014
am 03.09.2015, 15:59
Antwort auf:
bekomme ich Arbeitslosengeld nach elternzeit
Hallo,
der Ag kann in der EZ nicht kündigen.
Wenn Sie kündigen, bekommen Sie eine Sperre.
Sie können wieder in TZ gehen u dann bei der Agentur f A TZ-Arbeitslos melden. Aber auch da müssen Sie mit einer Sperre rechnen-da Sie ja den TZ-Vertrag gekündigt haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2015
Antwort auf:
bekomme ich Arbeitslosengeld nach elternzeit
Ich habe vergessen zu erwähnen, das mein Arbeitgeber es in Erwägung zieht sowieso jemanden von uns zu kündigen, da wir mit mir dabei einer zuviel sind und die Stundenzahl die ich arbeite zu wenig ist um eine Tagesmutter für meine kleine zu bekommen. Habe ursprünglich 2 Vormittage arbeiten wollen, was aber in derSituation an der Arbeitsstelle nicht möglich ist. Ich wurde nur wieder eingestellt weil es so vereinbart war. Ich würde mir natürlich etwas anderes suchen.
von
MamiJenny2014
am 03.09.2015, 19:19
Antwort auf:
bekomme ich Arbeitslosengeld nach elternzeit
Dann soll er dich kündigen. Würde aber das Amt vorher mit ins Boot holen, sonst kann es ein das die von dir verlangen eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Kündigst Du, kann das eine Sperre mit sich ziehen. Also so oder so unbedingt zum Arbeitsamt und dort denen das schildern.
Ach ja, und selbst verständlich kannst du - mit Zustimmung deines AG die EZ verlängern. Wobei es eh nicht logisch ist, das du jetzt TZ arbeiten und das nicht innerhalb der EZ - dann könnte er dich nämlich nicht kündigen. Dein AG kann dir aber das OK geben, innerhalb der EZ bei einem andren AG zu arbeiten.
Wenn ALG1, dann nur in der Höhe in der du auch arbeiten kannst/willst. Heißt wenn du vor hast in TZ zu arbeiten, dann auf Grundlage des TZ-gehaltes.
Mitglied inaktiv - 03.09.2015, 20:33
Antwort auf:
bekomme ich Arbeitslosengeld nach elternzeit
Wie viele Stunden kannst Du denn maximal arbeiten?
Dein AG kann die Elternzeit verlängern und Dir die Erlaubnis geben in der Zeit woanders zu arbeiten. Vielleicht ist in 1-2 Jahren mehr Arbeit da.
von
Sternenschnuppe
am 03.09.2015, 22:16