Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe seit der Geburt meiner tochter vor 11 Jahren eine beistandschaft beim JA. Die Vaterschaft wurde festgestellt und ein unterhaltstitel erwirkt. der vater hat nie wirkich gezahlt.
irgendwann hatte ich mal einen antrag auf prozesskostenhilfe gestellt, da der gerichtsvollzieher geschickt wurde und auch eine kurzfristige Pfändung beim AG gemacht wurde. damals war ich noch in Ausbildung.
Nun hat mein Mann meine Tochter mitte 2014 adoptiert. die beistandschaft habe ich aber für den Rückstand an UH behalten.
nun sollte ich erneut einen antrag auf PKH stellen, zur Zeit bin ich noch in Elternzeit, gehe aber ende des Jahres wieder arbeiten und würde daher keine PkH verhalten.
ich habe zugestimmt die kosten selber zutragen. in der regel die des gerichtsvollziehers. 30 bis 40 euro sagte sie.
nun hat sie eine verfügung zur öffnung der wohnung erwirkt. kosten 500 bis 800 euro nach ihrer aussage.
da nichts zu holen ist, ist mir das einfach zu teuer.
ich habe nur angst, dass der anspruch meiner tochter (21000) verjährt wenn ich nichts tue.
das schlimme ist. ich bin der festen Überzeugung er arbeitet. weiss nur nicht wo. er gibt jedoch immer nur an, nein kein einkommen. und der gerichtsvollzieher darf nicht rein. Sozialleistungen erhält er nicht.
was genau muss ich tun, damit die ansprüche nicht verjähren? macht die beistsndschaft ohne PKH sinn? sollte ich lieber zu einem anwalt wechseln? welche kosten würden so pi mal daumen bei einem RA entstehen? und gibt es denn keine Möglichkeit zu schauen ob er irgendwo arbeitet?
von
babylu_13
am 02.05.2016, 14:25
Antwort auf:
beistandschaft kosten
Hallo,
wohnt er in der Nähe? Dann würde ich sagen: beobachten und auflauern.
oder mal dumm bei der KK nachfragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2016
Antwort auf:
beistandschaft kosten
Wenn du alle 1-2 Jahre mal wieder eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung des ausstehenden Unterhaltes per Einschreiben losschickst, dann kann da gar nichts passieren. (Auch jetzt nicht, aber sicher ist sicher)
Normalerweise trägt doch der Unterhaltsverpflichtete die Vollstreckungskosten, wieso ist das in deinem Fall anders? Hast du bisher mal vollstreckt oder ist das Theorie?
Evtl. fährst du besser damit, wenn du die Beistandschaft aufkündigst, den Titel an dich nimmst und dich persönlich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzt.
von
Pamo
am 02.05.2016, 14:54
Antwort auf:
beistandschaft kosten
Hallo,
nunja, der Unterhaltstitel gilt 30 Jahre. Insofern verjährt da erst Mal nichts.
Ich würde sicher nicht zu einem Anwalt wechseln, wenn der Gerichtsvollzieher halbwegs auf Zack ist.
Der GV kostet 30 EUR, das ist richtig, wobei er im ersten Moment das erst mal vom Schuldner mit einfordert.
WENN er arbeitet, dann hat er Einkommen, dann wird das gepfändet und ER zahlt dann auch die Kosten der Wohnungsöffnung. Du iwrst also vermutlich nicht darauf sitzen bleiben, es nur vorstrecken müssen. Garantieren dass es eine Lohnpfändung gibt kann Dir natürlich keiner.
DANN bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Warum musstest Du zustimmen die Kosten selbst zu tragen?
DAS ist das Problem das ich immer mehr sehe bei den Jugendämtern...
Diese Zustimmung würde ich zuerst Mal zurückziehen.
Und wenn, dann würde ich quasi ASAP das alles anleiern.
...wobei ich auch die Idee gut finde dem Papa mal nachzugehen.
Kostet dich 1-2 Tage, aber immer noch besser als 800 EUR...
Sprich doch mal mit dem Gerichtsvollzieher direkt.
Den findest Du online heraus oder das Amtsgericht des KV sagt Dir wer das ist.
Meiner war recht aufgeschlossen und hat mir genau erklärt was ich mit dem Titel machen kann.
Gruß
D
von
desireekk
am 02.05.2016, 21:37