Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wenn man eine Beistandschaft beendet, wird dann die gerichtliche Klärung ..

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wenn man eine Beistandschaft beendet, wird dann die gerichtliche Klärung ..

Sanny!

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Liebe Frau Bader, Wenn man eine Beistandschaft beendet, wird dann die gerichtliche Vaterschaftsfestellung eingestellt? Oder muss man trotzdem vor Gericht ? Wie läuft eine gerichtliche Anhörung ab?( was erfragt der Richter) Muss dem Kind Blut abgenommen werden? Wer trägt die Kosten für so ein Verfahren ? Bekommt KV immer automatisch Umgangsrecht? Wenn es abgewendet wird , hat man dann trotzdem Anspruch auf Sozialleistungen ? Und muss man bisher erhaltenen Unterhaltsvorschuss dann zurückzahlen? Lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Beistandschaft vom JA? Wer hat denn den gerichtlichen Antrag gestellt? Wenn der Vater festgestellt wird, hat er Pflichten (Unterhalt) u Rechte (Umgang). Wenn man ihn vorsätzlich verschweigt jann das zur Aufhebung des Bürgergeldes führen. Unterhaltsvorschuss bekommt man dann eher nicht. Zu lesen mit Urteilen hier: https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/mitwirkungspflichten-der-mutter-fuer-unterhaltsvorschuss-anspruch_220_479574.html Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Will der Vater freiwillig anerkennen? Du bist verpflichtet bei der Feststellung beizutragen. Machst Du das nicht, dann musst Du den Vorschuss zurückzahlen. Das Kind hat automatisch ein Umgangsrecht. Meinem wurde Blut abgenommen. Ist aber 16 Jahre her, vielleicht geht das heute einfacher. Das Gericht möchte wissen ob ihr Sex hattet und er der Vater sein kann. Danach wird ein Test angeordnet.


Btby

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Hier wurde niemand angehört und es gab auch nur eine Speichelprobe. Der Vater ist Unterhaltspflichtig und dein Kind hat Recht auf Umgang Die Kosten trägt derjenige der das Verfahren angeleiert hat, man könnte die Vaterschaft ja auch ohne Gericht anerkennen/lassen. Selbstverständlich hat man nur Anspruch auf UnterhaltsVORSCHUSS wenn es jemand potenziell zurück zahlt


misses-cat

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Dem Kind wird eine speichelprobe entnommen nix mit blut


mamavonbaby

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Die Kosten für das Verfahren trägt hier dann am Ende der leibiche Vater. Denn so ein Verfahren ist ja nur nötig, wenn die Männer sich weigern die Vaterschaft anzuerkennen bzw die Vaterschaft anzweifeln...und ein Test muss auch nur angeordnet werden, wenn er sich weigert den freiwilllig zu machen.


Btby

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Auch eine Mutter kann verweigern das die Vaterschaft anerkannt wird und gerichtlich einen Vaterschaftstest erwirken…


Sanny!

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@Sternenschnuppe Mehr wird also nicht gefragt außer ob man GV hatte ? Ist man dann gemeinsam vor Gericht?


Sanny!

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Mehr wird also nicht gefragt außer ob man GV hatte ? Ist man dann gemeinsam vor Gericht? Was wenn der KV nicht erscheint ?


Sanny!

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Liebe Frau Bader, Die Beistandschaft ist vom Jugendamt gestellt von der Kindesmutter für ihr Kind . Sie möchte keinen gerichtlichen Prozess daher die Frage was die Folgen dessen sein wird. Wie verläuft denn so ein Prozess ? Wird man dort verhört ? Oder muss man nur zum Abstrich? Sie unterschlägt dem Jugendamt nicht den KV . Wenn man die Beistandschaft beendet vermeidet man dann den gerichtlichen Prozess? Wie sieht das Umgangsrecht aus was der Vater bekommt wenn er kaum bis keinen Kontakt zum Kind hatte ?


Sternenschnuppe

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Also mein Ex war nicht im Gericht, nur sein Anwalt. Immerhin meinte er ja mich gar nicht zu kennen. Naja, Vaterschaftstest sagte dann dass wir uns zu 99,998% kennen müssen! Beim ersten Termin wurde gefragt ob im betreffenden Zeitraum GV stattgefunden hat. Dann wurde der Test angeordnet. Als das Ergebnis da war gab es einen zweiten Termin und die Vaterschaft wurde gerichtlich festgestellt. Bescheid ging dann ans Jugendamt und Standesamt. Sehr unspektakulär insgesamt. Wenn sie das alles nicht will, dann muss sie auf alle! Leistungen verzichten zu denen der Vater verpflichtet wäre. Unterhaltsvorschuss wieder zurückzahlen. Ohne Anerkennung kommt ja keiner weiter. Umgangsrecht hat er, oder eher das Kind. Das könnte man dann ganz ganz entspannt über das Jugendamt klären. Wovor hat sie denn Angst? Ich habe meinen Ex nie mehr gesehen, ist 16 Jahre her. Wenn er sich kümmern will nachdem alle Zweifel beseitigt sind wäre es doch schön.


Sanny!

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Ok wow , Sie hat erwartet das die Gerichtsverhandlung eine richtiges Verhör wird. Denn das hat sie alles schon beim Jugendamt ausgesagt. Und ob das so positiv ist wenn der KV Umgangsrecht bekommt glaub ich nicht. Davor hat sie denk ich am meisten Angst. Um den Unterhaltsvorschuss geht es ihr nicht eher um andere Sozialleistungen (Wohngeld ect.) aber diese werden dann wohl auch nicht mehr bewilligt. Ich glaube sie will den ganzen Ärger nur aus dem Weg gehen.


Sternenschnuppe

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Dann muss sie sich entscheiden. Alles alleine finanzieren oder Augen zu und durch. Und mal salopp gesagt: Wieso soll der Staat zahlen nur weil sie Bammel hat? Ich weiß auch nicht wovor. Alles ! macht das Amt. Sie muss lediglich max. 2x zum Gericht und 1x zum Test. Sie ist Mutter und muss für die Rechte ihres Kindes eintreten. Will er dann Umgang, dann geht das auch alles übers Amt und der Vater muss sich zuverlässig und wohlwollend verhalten im Interesse des Kindes!


Sanny!

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Naja ich denke das es dort schon Umstände gibt die ihr Grund genug geben das sie Angst hat wenn der KV Umgang bekommt. Ihr Kind kennt ihn ja kaum . Und so eine Gerichtsverhandlung ist ja auch unangenehm wenn man da verhört wird. Eben sie handelt ja im Wohle ihres Kindes und da muss man eben abwägen was besser ist . Danke für die Infos :)


Btby

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Bei Sternschnuppe ist das schon wirklich lange her. Vor sechs Jahren bei meinem Kind wurde erst der Test gemacht und das gerichtlich die Vaterschaft festgelegt. Aussagen wurden nicht benötigt weil der Test genug gesagt hat. Bezüglich Sozialleistungen, Unterhalt sind immer vorrangige Leistungen und ohne die geht nix. Ein Vater der noch nie Umgang hatte wird nicht einfach von heute auf morgen auf das Kind losgelassen! Deine Freundin sollte sich dringend beraten lassen, denn nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird! Eigentlich kann sie sich zurück lehnen und nur machen was Jugendamt/Gericht möchte


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