Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anwalt oder Beistandschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anwalt oder Beistandschaft

silvic

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Hallo Frau Bader, Wir streiten gerade mit unseren Anwälten über die Höhe der Unterhaltszahlungen. Nun wollte meine Anwältin vors Gericht, da die Gegenseite nur blockt. Das wird natürlich einiges Kosten. Jetzt hab ich zufällig erfahren, dass man beim Jugendamt diese Beistandschaft schließen kann, und die einen kostenlos vertreten?? Wo ist der Hacken? Sind die genau so gut wie ein Anwalt? Ich frage mich, warum das dann nicht jeder so regelt anstelle mit teueren Anwälten zu klagen??? Oder bin ich mit einem Anwalt besser dran?? Danke und Lg


Mitglied inaktiv

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Das bleibt dem Einzelfall überlassen und hängt davon ab, wie bissig das Jugendamt bzw. der Anwalt ist. Einen "Hacken" gibt es nicht.


JungeMamix3

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Hallo, ich denke nicht, dass Frau Bader dir eine Antwort/Rat geben kann, da du bereits eine Anwältin hast. Also ich hatte/habe beides... Anwältin meinte, KV müsste knapp 450€ für 2 Kinder bezahlen... Beistandschaft meinte, 120€ pro Kind, wegen Pfändungsgrenze... Aber...bei einer Beistandschaft hast du selbst Ruhe, da die alles ,,regeln,, Was für dich das Richtige ist, musst du selbst Entscheiden. Lg


Bianca197

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Hallo Silvic, da ich vor einigen Jahren als Azubi im Jugendamt im Bereich Beistandschaft/Vormundschaft tätig war, kann ich dir sozusagen aus erster Hand sagen, wo der Unterschied ist: eine Beistandschaft ist kostenlos, der Anwalt kostet Honorar. Während der Anwalt sich auch um die Unterhaltsansprüche des Elternteils, bei dem das/die Kind/er lebt/leben kümmert, kümmert sich die Beistandschaft nur um den Kindesunterhalt. Derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss sich bei einer Beistandschaft verpflichten mitzuwirken. Also auch zu den Gesprächen gehen, wenn der Beistand mit einem das weitere Vorgehen besprechen will. Es gibt gute und weniger gute Bestände. Manche erreichen mehr als ein Anwalt, weil sie den Weg der behördlichen Zusammenarbeit gehen z.B. über die Krankenkasse den aktuellen Wohnort des Zahlungspflichtigen herausfindenden etc. Liebe Grüße Bianca


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