Wir haben eine 6 Monate alte Tochter. Mein Mann nimmt seit Geburt 12 Monate Basiselternzeit. Wir können ab nächsten Monat einen Halbtagsplatz in einer Kita haben und sind noch dabei, den Hortgutschein zu beantragen. Nun sagte die Leiterin der Kita, dass das ein Problem gäbe und sie das gerade bei anderen Eltern durchgemacht hätten.
Ich war immer der Annahme, dass Elterngeld und Kitagutschein voneinander unabhängig wären. Und dass, wenn mein Mann bis zu 20 (oder 30?) Stunden arbeiten darf (er ist selbständig und kann nicht einfach alles stehen und liegen lassen, muss Arbeitsräume umziehen, zukünftige Projekte vorbereiten, etc.), er dann eben auch 4-5 Stunden am Tag beantragen kann. Ohne dass ihm Elterngeld gestrichen wird – lediglich der Nebenverdienst muss gemeldet und verrechnet werden, oder? Ich versuche seit Tagen, telefonisch eine verbindliche Auskunft zu bekommen im Familienministerium, Elterngeldstelle und Kitagutscheinstelle – es ist einfach kein Durchkommen! Vielen Dank für die Antwort!
von
EvaBe
am 13.09.2016, 16:35
Antwort auf:
Bei Basiselterngeldbezug einen Kitagutschein bei Kind unter 1 Jahr?
Hallo,
Anspruch auf einen Kita-Platz (umsonst) jhat man erst ab dem ersten Geburtstag.
Versuchen kann er es trotzdem
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Bei Basiselterngeldbezug einen Kitagutschein bei Kind unter 1 Jahr?
Was den Kita-Gutschein betrifft, da kenne ich mich nicht mit aus. So etwas gibt es hier nicht.
Es ist richtig, dass man während der Elternzeit bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten darf. Aber der Verdienst während dem Elterngeldbezug ist der Elterngeld-Stelle mitzuteilen und wirkt elterngeldreduzierend.
von
chrissicat
am 13.09.2016, 20:49
Antwort auf:
Bei Basiselterngeldbezug einen Kitagutschein bei Kind unter 1 Jahr?
Kleines Update: wir haben mittlerweile unseren Gutschein bekommen für einen Halbtagsplatz. Elterngeld und Hortplatz scheinen also wirklich voneinander unabhängig zu sein. Es muss halt nur alles zusammenpassen: erlaubte Arbeitszeiten während der Elternzeit und Betreuungsumfang. Und den Hinzuverdienst muss man dann natürlich bei der Elterngeldstelle angeben. Das Ganze macht also wohl nur unter ganz bestimmten Umständen Sinn.
LG
von
EvaBe
am 24.09.2016, 23:00