Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist am 12.08.2014 geboren und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft am 14.11.2014 aus. Ich bin nicht verheiratet und möchte nun wissen, wie es dann mit meiner Krankenversicherung weiterläuft. Muss ich mich und meine Tochter dann selbst freiwillig versichern, oder muss ich mich beim Arbeitsamt melden? Ich möchte auf jeden Fall 3 Jahre Elternzeit nehmen. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Melanie Peter
von melp73 am 13.09.2014, 07:00