Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit sieben Jahren Alleinerziehend und habe mit dem Vater der Kinder schon etliche Gerichtsverhandlungen hinter mir. Es werden bestimmt auch noch viele folgen.  Bisher habe ich immer Verfahrenskostenbeihilfe bewilligt bekommen.  Nun möchte ich mit meinem neuen Partner zusammen ziehen.  Er verdient gut, jedoch haben wir uns darauf geeinigt, dass wir beide die Hälfte der Kosten tragen werden.  Muss er mit bei den kommenden Verfahrenskostenbeihilfe Anträgen angegeben werden?  Muss er dann mit für die Kosten der Verfahren aufkommen, obwohl er nichts mit der Sache zu tun hat? Das finde ich nämlich unfair und das würde ich nicht wollen. Er glaube ich auch nicht.  Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückmeldung