Erst einmal möchte ich mich kurz entschuldigen das mein anderer Beitrag zu unallgemein formuliert war. Ich habe ihn noch einmal umformuliert:
Ich wurde als Krankheitsvertretung eingestellt, bin dann schwanger geworden und bekam ein Beschäftigungsverbot.
Im Vertrag steht das dieser "befristet bis zum Wiedereintritt von Frau X" ist. Ein genaues Datum wird nicht genannt.
Nun meldet sich der AG telefonisch und teilt mir mit das die erkrankte Person seit 2 Tagen wieder arbeitet und der Vertrag seitdem ausgelaufen ist.
Ist dies in diesen Fall rechtens da der Vertrag befristet war oder hätte mich der Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich benachrichtigen müssen?
Da ich ein Beschäftigungsverbot habe war ich auf der Arbeit nicht anwesend.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von
little.fairy
am 26.07.2012, 10:43
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag ohne schriftliche Mitteilung auflösbar?
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages TzBfG
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
Der AG muss also schriftliche Mitteilung machen - und dann sind es noch zwei Wochen. Stellen Sie sich also am besten tot und warten ab.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.07.2012
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag ohne schriftliche Mitteilung auflösbar?
Vielen Dank für Ihre Antwort! Sie haben mir damit sehr geholfen.
von
little.fairy
am 26.07.2012, 11:56