kati-ronja
Hallo Frau Bader, Ich habe ein paar mehr Fragen und hoffe sie können mir helfen. Ich bin 32 j in der 7 w schwanger und mein Arbeitsvertag ist befristet bis 26.02.2016 ( meine Firma verlängert meist erst paar Tage vorher) Nun hat es fast 4 Jahre gedauert bis wir es geschafft haben in der Kinderwunschklinik schwanger zu werden. Darum möchten wir natürlich nichts riskieren aber eine Fimamziele Absicherung ist natürlich auch wichtig. Ich arbeite in der Kunststoffindustrie Nur in der Nachtschicht und dort ist es laut, ich muss immer stehen und auch dämpfen bin ich ausgesetzt. Auch die Schnelligkeit der Maschinen ganz schon fast an Akkord. Ich denke das ich ein Beschäftigungsvervot bekommen würde. Also generell müsste ich ab bekanntgeben ja eh raus aus der Nachtschicht doch die anderen Dinge wären ja trotzdem ein Problem. Mein nächster Termin in der Klinik ist Anfang Januar denke ich bekomme dann den Mutterpass. Danach geht's erst wieder zum normalen Frauenarzt zurück. Nun zu meinen Fragen Soll ich mit der Bekanntgabe warten um die Verlängerung zu bekommen ich wäre ja dann schon Anfang 18 w!? Wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme welche 3 Monate Gehalt werden genommen zur Berechnung des Gehalts wärend des Beschäftigungsverbot die 3 vor Bekanntgabe oder vor Eintritt der Schwangerschaft ? Muss die Firma die Nachtschichtszulagen weiter zahlen beim Beschäftigungsverbot ? Und wenn ja und sie tun dies nicht, an wenn muss man sich dann wenden? Muss die Zulage auch weiter gezahlt werden wenn ich in die Tagschicht versetzt werde ? Wenn ich das Beschäftigungsvervot bekommen würde, muss ich es sofort einreichen beim Arbeitgeber oder kann ich das auch bis nach der Verlängerung zurückhalten und solange arbeiten gehen und bin trotzdem versichert !? Ist das Beschäftigungsvervot dann beim späteren einreichen noch gültig ? Wie wäre das wenn ich nicht verlängert werden würde, dann müsste ich ja zum Arbeitsamt wie läuft das dann finanziell ? Erst Arbeitslosengeld und dann Elterngeld übers Amt oder wie? Und wie würde man das Elterngeld dann berechnen? Ich weiß sehr viele Fragen sorry alles so neu und speziell gerade ? Ich danke Ihnen schonmal im Voraus und wünsche Ihnen schöne Weihnachten!
Hallo, 1. Das würde ich mit dem FA besprechen - und das Risiko abwägen 2. Bei einem BV wird das Gehalt der letzten 3 Mo. vor der SchwS herangegezogen 3. Der Ag kann Sie anders einsetzen - Sie bekommen trotzdem den vollen Lohn Liebe Grüße NB
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