Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist am 21.03.2015 geboren und mein Mann hat den 1. Lebensmonat Elternzeit beantragt und möchte nun gerne noch den 2. Monat beantragen. Geht das arbeitsrechtlich gesehen mit der 7-Wochen Frist? Der 2. Monat wurde bislang nur mündlich besprochen mit einem Vorgesetzten der leider nicht mehr da ist. Ich habe die Information gefunden, dass man sich für 2 Jahre festlegen muss. Vielen Dank für Ihre Hilfe bei dieser Frage.
von Helga Zeh am 05.01.2016, 14:20