Hallo Frau Bader, Leider habe ich zu Beginn Februar von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Die erste Lohnüberweisung hat mich nun doch etwas schockiert. Es ist so das ein Bruttolohn bekomm und eine Anwesenheitsprämie welche gezahlt wird wenn man nicht krank war. Diese wird jedoch gezahlt wenn man wegen Kinderbetreuung zu Hause bleiben muss. Ich bin davon ausgegangen das solche zahlungen auch weiterhin genauso bleiben damit mir kein finanzieller Nachteil entsteht. Wie sieht es auch mit der Arbeitnehmersparzulage vom AG aus kann die in einem BV auch einbehalten werden vom AG? jetzt habe ich letzten Monat sogar weniger als wenn ich sonst krank war und die AW Prämier wegfiel. Kann der AG das einfach so machen? Wo könnte ich solche Sachen nachfragen? Vielen DAnk für ihre Auskunft
von aniroc am 03.03.2015, 14:19