Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Ich befinde mich seit Ende November 2010 im Beschäftigungsverbot. Aus dem Jahr 2010 habe ich jedoch noch 10 Tage Resturlaub. Ich habe meinen Arbeitgeber darum gebeten diese Tage auszuzahlen. Der teilte mir mit, dass eine Abgeltung des Resturlaubs während des Beschäftigungsverbots nicht zulässig sei. Ist das richtig? Was kann ich mit den Resturlaubstagen machen? Bleiben die Tage bestehen oder verfallen diese Tage? Und habe ich während des Beschäftigunsverbots trotzdem Urlaubs- aspruch (in 2011)? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Kasper
Hallo, eine Auszahlung ist nur zum Ende des Vertrages möglich. Ansonsten kann man den Urlaub bis nach der EZ aufheben, auch den, der im BV anfällt Liebe Grüsse, NB
User-1741002961
Hatte auch BV und eine Menge Resturlaub von 24 Tagen aus BV und Mutterschutzzeit. Resturlaub wird nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. Der Urlaub "rutscht" einfach mit. Während des BV und MuSchutz hast Du normalen Urlaubsanspruch! Den Urlaub kannst Du nach der EZ sicher gut gebrauchen :-) LG Jana
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