Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auslandsstudium während Elternzeit

Frage: Auslandsstudium während Elternzeit

tomy1983

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Verehrtes Forum, Ich habe eine etwas spezielle Frage. Ich würde gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen, beginnend ca 3 Monate nach der Geburt. Meine Frau ist im Moment nicht berufstätig und würde keine Elternzeit nehmen. Diese Zeit würden wir gerne nutzen für einen 2-jährigen Auslandsaufenthalt und ein Masterstudium im Ausland. Ich habe bereits gelesen, daß Fortbildungen generell erlaubt sind, dies ist aber natürlich ein ziemlich umfangreicher und spezieller Fall, zu dem ich wenig Informationen finden konnte. Können Sie mir hier helfen, was es zu beachten gibt und ob dieses Vorhaben generell erlaubt ist? Vielen Dank & beste Grüße, Der Tomy P.S. Ich benötige keine Ratschläge in Hinblick darauf, ob unser Vorhaben sinnvoll, gut für unsere Tochter o.Ä. ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Abgabenordnung (AO) § 8 Wohnsitz Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Man muss dort also mind. 7 Mo. im Jahr leben. Irgendwie hinterlassen Ihre Posts kein gutes Gefühl bei mir - klingt schon in Richtung "sich das Recht drehen" NB


Lina_100

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Hallo, Mangels Wohnsitzes in Deutschland wird es in diesem Fall kein Elterngeld geben. Auf die Elterzeit selbst hat es keinen Einfluss. LG


tomy1983

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Hallo Lina, danke für Ihre Meinung. Während der Beantragung besteht ja in jedem Fall ein Wohnsitz, später könnte ein Erst- oder Zweitwohnsitz erhalten werden, falls benötigt. Insofern bin ich nicht sicher, ob sich diese Frage so einfach abhaken lässt. Ich denke, Eltern die die Zeit zum Reisen nutzen, dürften in dieser Hinsicht ähnliche Probleme haben?!


Lina_100

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Hallo, ein Zweitwohnsitz reicht nicht. Der Wohnsitz bei der Beantragung spielt keine Rolle. Reisen ist etwas anderes als ein oder zwei Jahre ins Ausland zu gehen. Von krummen Dingern wie den Erstwohnsitz bei den Eltern anmelden ist dringend abzuraten. Das wäre Sozialversicherungsbetrug. Das gibt nicht nur Ärger wegen des Elterngeldes sondern auch mit der Krankenversicherung. Ggf. entsteht auch eine Versicherungspflicht im Ausland. LG


Lina_100

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Wohnsitz ist der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes. Eine Anmeldung reich dafür nicht. Man kann nicht zwei Jahre den Wohnsitz in Deutschland behalten, wenn man nicht hier wohnt. Zwecks Steuerersparnis haben das viele schon in die gegenteilige Richtung versucht und sind auf die Nase gefallen - z.B. etliche Piloten und nicht zu vergessen zeitweilig prominente Sportler :). LG


Sternenschnuppe

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Mal davon abgesehen dass das Jugendamt auf der Matte steht wenn die U- Untersuchungen nicht gemacht werden, frage ich mich wie ihr das finanzieren wollt. Oder steht die Finanzierung ? Elterngeld gibt es bis das Kind 14 Monate alt ist. Kindergeld gibt es auch nur für Kinder die in Deutschlad leben. Wenn es finanziell alles passt, dann geht halt regulär ins Ausland,meldet Euch hier ab, da an und dann passt das.


tomy1983

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Danke für Euren Input. Habe es mir natürlich einfacher vorgestellt, vorallem weil es schwierig ist greifbare Informationen zu finden. Generell gilt ja, dass Weiterbildungen erlaubt sind. Wo da die Grenzen liegen (VHS Kurs bis Auslandsstudium) ist schwer zu greifen. Finanzierung steht natürlich aus eigener Tasche, aber ein wenig Druck würde es natürlich schon nehmen, wenn wir zumindest im ersten Jahr Elterngeld bekämen. Krumme Dinger möchten wir natürlich nicht drehen, Vorstrafen sind ja nun nicht so witzig. Wegen der Pflichtuntersuchungen, wie machen das denn Leute, die ein Jahr reisen gehen in der Zeit?


tomy1983

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Ok, ich habe jetzt noch einen Artikel online gelesen, der das ganze etwas relativiert: "Es steht bereits im ersten Paragrafen des Bundeselterngeldgesetzes: „Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat“. Genau gelesen: Es muss kein „ständiger Wohnsitz“ sein, sondern nur „ein Wohnsitz“, also zum Beispiel auch ein Zweitwohnsitz. Der Bezug von Elterngeld (und damit auch das Beantragen von Elternzeit) ist damit explizit nicht daran gekoppelt, dass man sich in Deutschland aufhalten muss." von http://www.kidsaway.de/reiseplanung/vorueberlegungen/urlaubsplanung-mit-baby-elternzeit-gleich-reisezeit/ Was mir jetzt noch etwas Sorgen bereitet, ist die Aussage bzgl. der Pflichtuntersuchungen. Nicht dass uns dann das Sozialamt jagt.


Sternenschnuppe

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Gewöhnlicher Aufenthalt heißt überwiegend im Jahr. Das trifft bei Euch nicht zu. Ihr möchtet ja sozusagen für 2 Jahre auswandern. Aber Du sagst es würde finanziell passen. Für Euch sicherlich eine Erfahrung und Bereicherung, dem Kind wird es egal sein, solange ihr da seid :-) Zu jung um davon zu profitieren.


tomy1983

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Gut, das ist ja letzten Endes nur eine Frage der Formulierung. Vllt. gehe ich ja nur für ein Semester und sollte es mich überraschend packen und begeistern, häng ich spontan noch ein weiteres dran. Letzten Endes kann man es ja betrachten wie eine Weltreise während einer 7 monatigen Elternzeit. Was ich dann unterwegs mache (ins Museum gehen, studieren oder was auch immer geht ja niemanden etwas an) Aber wenn ich das richtig verstehe ist das Thema "Elternzeit" vollkommen unabhängig. Ich kann 2 Jahre Elternzeit nehmen und damit machen, was ich will, solange ich es aus eigener Tasche finanziere. Beim Thema "Elterngeld" wird es dann etwas komplexer, das kann ich (Mann) als Alleinverdiener für bis zu 12 Monate beantragen und muss meinen Wohnsitz, nicht aber meinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Wie ist es dann mit den Pflichtuntersuchungen? Ist das ein Problem? Wie handeln das Menschen, die die Elternzeit zum Reisen nutzen? Kann man die im Ausland machen und an den Hausarzt berichten?


tomy1983

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Hintergrund ist, dass ich natürlich gern meine Wohnung kündigen würde, da die mich einfach 1000,- pro Monat kostet...


luvi

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Hallo, hab grad gegoogelt und bei Wikipedia gelesen, dass U Untersuchungen nicht verpflichtend sind. Hatte mir schon so was gedacht, war mir aber nicht sicher. Ist vielleicht abhängig vom Bundesland. Dein Problem ist, dass du bzw. das Kind nicht überwiegend in D sein wirst. Ob das allerdings nachprüfbar ist, ist die andere Sache. Das kommt wahrscheinlich auch drauf an, wo du studieren möchtest. Innerhalb der EU oder außerhalb. Gedanken über die Krankenversicherung musst du dir auch machen. Wenn du hier lebst, besteht Krankenversicherungspflicht. Kannst du nicht evtl. über ein Studium in D ein Auslandssemester machen? Das glaub ich wär leichter damit zu vereinbaren. Google mal nach Weltreise mit Kind (oder in Elternzeit), könnte mir vorstellen, dass du einige Tipps bekommen könntest, die auch für dich zutreffen. LG Und viel Spaß beim Träumeverwirklichen luvi


Sternenschnuppe

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Das mit den U - Untersuchungen meinte ich jetzt eher in der Hinsicht, dass es dann auffällt, dass man dauerhaft weg ist. Wir hatten bei der vorletzten U einen Brief vom Amt weil wir den Termin erst eine Woche nach der Frist hatten. Da musste der Kinderarzt es dem Amt bestätigen dass der Termin erst so spät angesetzt war von denen. Nächster Schritt wäre die Meldung beim Jugendamt gewesen.


emilie.d.

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Wenn Du Dich im Ausland einschreibst und dort studierst, ist Dein Wohnsitz, also Dein gewöhnlicher Aufenthalt, nicht mehr in D. Unabhängig davon, ob Du eine Wohnung in D. behälst. Gegenüber der Elterngeldstelle hast Du eine Meldepflicht, wenn die Voraussetzungen für Elterngeld entfallen.


Lina_100

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Wohnsitz = Wohnung und Lebensmittelpunkt. Bitte sieh mal im BGB, den SGBs und der Abgabenordnung nach. Das funktioniert nicht legal. Sonst könnt ich auch meinen "Wohnsitz" nach Guernsey verlegen und würde hier keine Steuern zahlen. Reisen funktioniert auch nur wenn man die Wohnung hier behält und nicht ein Jahr lang untervermietet. Sie muss jederzeit verfügbar sein. Alles andere wäre Sozialversicherungsbetrug.


Pamo

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Es gibt keine Pflichtuntersuchungen, das sind lediglich dringende Empfehlungen.


Mitglied inaktiv

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Das Elterngeld soll dazu dienen dass man sich der Erziehung seines Kindes widmen kann, ohne von einer beruflichen Verpflichtung dabei gehindert zu werden. Ein Masterstudium ist schon eine zeit- und kräfteraubende Verpflichtung. Das Elterngeld und die Elternzeit kann man dazu nicht mißbrauchen. Man kann es drehen und wenden wie man will, hier drängt sich der Verdacht eines Rechtsmißbrauchs stark auf.


tomy1983

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Hallo zusammen, vielen Dank für die vielfältigen Meinungen. Generell möchten wir ja im Vorwege überprüfen, was Rechtens ist und was nicht und was sich für Probleme ergeben, deswegen frage ich ja. Natürlich wäre es für uns elegant, das Elterngeld zu bekommen, aber wenn es Verboten ist, beugen wir uns natürlich voller Überzeugung dem geltenden deutschen Recht. Während also die Frage nach dem Elterngeld recht streitbar ist, sollte doch aber die Elternzeit an sich klar sein oder? Wenn ich auf eigene Kosten die Elternzeit nutze (ohne Elterngeld zu beantragen), kann ich damit machen, was ich für richtig halte? Wohnung kündigen? Wohnsitz abmelden? Wie wäre es dann mit Pflichtuntersuchungen? Wie wäre es mit Pflichtuntersuchungen, falls ich meinen Wohnsitz behalten würde? Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht? Vielen Dank, der Tomy


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