Frage: Aufteilung Elterngeldmonate

Hallo, unser Kind kommt Mitte März zur Welt. Mein Mann und ich möchten gern möglichst viel gemeinsame Zeit mit dem Kind verbringen. Ich arbeite nur in TZ. Zur Aufteilung der Elterngeldmonate fragen wir uns nun folgendes. Wenn wir beide EG beanspruchen, dann haben wir 14 Monate zur freien Verfügung. Können wir den EG-Bezug zwischenzeitlich auch beide aussetzen, und dann gegen Ende des Zeitraums die letzten Monate 13-14 zb gemeinsam nehmen. Wir haben uns überlegt, dass wir damit ja immerhin zwischendrin keine EG-Monate verbrauchen. So haben wir uns das nun gedacht: Ich: 1.-8. Lebensmonat (ab Geburt, also inkl. MuSchuGeld) Mann: ebenfalls 6.-7. Lebensmonat Ich: 8.- 12. Lebensmonat - Arbeiten in TZ ohne EG Bezug Mann: 8.- 12. Lebensmonat Arbeiten VZ Ich: 13.-14. Lebensmonat (EG) Mann: 13.-14. Lebensmonat (EG) Liebe Grüße und Dank

von claudiusmax am 06.11.2013, 14:18



Antwort auf: Aufteilung Elterngeldmonate

Hallo, man kann die 14 Mo. aufteilen, wie man mag - nur die Monate mit MG-Bezug werden der Mutter angerechnet Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.11.2013



Antwort auf: Aufteilung Elterngeldmonate

Ja, das geht. Auf dem EG Antrag muss man angeben für welche Monate man EG beantragen will. Da dann einfach die gewollten Monate eintragen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 06.11.2013, 14:49



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