Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Trennung bzw Scheidung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Trennung bzw Scheidung

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben uns getrennt und haben eine gemeinsame Tochter (4 Jahre). Vor der Hochzeit kam unsere Tochter zur Welt und wir haben das gemeinsame Sorgerecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nun ist es so, dass die Trennung daher rührt, weil meine Schwiegermutter sich gegen meine Entscheidungen stellt was unsere Tochter anbelangt. z. B. habe ich den Umgang zu unserer Tochter eingeschränkt, da sie starke Raucherin ist und unsere Tochter deswegen letztes Jahr 3 Lungenentzündungen hatte und ständig Bronchitis. Seitdem unsere Tochter nicht mehr das Haus der Schwiegereltern betreten darf, fehlt ihr gar nichts mehr. Alle Ärzte bestätigen dies und bestärken mich in meiner Entscheidung. Nur möchte sie es nicht kapieren und mein Mann steht nicht hinter mir. Hier geht es um die Gesundheit unseres Kindes. Nun möchte ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, da ich Angst habe, dass mein Noch-Ehemann und meine Schwiegermutter dies nun ausnutzen und sich gegen meine Entscheidung widersetzen (wie schon so oft). Wie und wo muss ich dies nun beantragen? Und welche Chancen habe ich? Danke schön. PS: Ich ziehe 280 km weit weg in meine Heimat und unsere Tochter wird bei mir leben.

von TinaLu8611 am 25.10.2015, 18:40



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Trennung bzw Scheidung

Hallo, 1. Umzug nur mit seiner Zustimmung 2. Vor Scheidung geht es kaum - kommt auf den Richter an Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2015



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Trennung bzw Scheidung

Dein Ex hat dem Umzug zugestimmt ? Wenn nein, hast Du kaum bis keine Chance mit Kind umzuziehen. Du kannst hinziehen wohin Du willst, das Kind nur mit der Zustimmung des Vaters. Der Richter wird Dich fragen warum Du wegziehst ( Job ? ) und wie Du Dir den weiteren Umgang fördern willst, ggf. auch wie Du ihn finanzieren willst. Wie sind da Deine Vorstellungen ? Menschlich verstehe ch , dass Du nIcht möchtest, dass das Kind in einer Raucherwohnung ist, besonders bei der Geschichte. Rechtlich wirst Du aber nie den Umgang mit dem Vater verbieten können, und der darf ganz alleine entscheiden was er in seiner Zeit unternimmt und mit wem. Argumentierst Du vor Gericht so wie hier, dann wirst Du schnell als bindungsintolerant abgestempelt und das öffnet dem Vater alle Türen dass er das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen könnte. Sei achtsam.

von Sternenschnuppe am 25.10.2015, 19:28



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Trennung bzw Scheidung

Wir sind uns einig dass unsere Tochter bei mir leben wird und er ist damit einverstanden. Ich möchte auch, dass die beiden so oft als möglich Kontakt haben und sie sich sehen. Bei meinem Noch-Ehemann hab ich da auch keine Bedenken. Nur weiß ich, dass da die Schwiegermutter im Hintergrund ist und mein Noch-Mann versucht ihr alles Recht zu machen. Nur sehe ich nicht ein, dass das auf Kosten der Kleinen stattfindet. Ich möchte einfach nur verhindern, dass die Kleine in diese Raucherbude kommt und die Handhabe darüber haben. Wäre meine Schwiegermutter nicht, gäb's auch keine Probleme.

von TinaLu8611 am 25.10.2015, 19:41



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Trennung bzw Scheidung

Ok, und wie stellst Du Dir den Umgang dann vor ? Lass Dir das mit der Zustimmung zum Umzug schriftlich geben. Das ABR benötigst Du dann nicht, dabei geht es nur um den Wohnort des Kindes wer den bestimmt. Der Vater kann auch ohne ABR in seiner Umgangszeit besuchen wen er möchte.

von Sternenschnuppe am 25.10.2015, 19:51



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Trennung bzw Scheidung

War Dein Mann denn mal mit bei den Ärzten ? Hat er sich das erklären lassen? Lungenentzündungen sind ja nicht ungefährlich ! Beziehung definitiv zuende ? Ansonsten wären Paartherapie und Oma zu Euch eInladen vielleicht ein Kompromiss. Da kann sIe draußen rauchen, Du hast es im Blick und vielleicht nabelt er sich ja doch noch ab.

von Sternenschnuppe am 25.10.2015, 19:58



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Trennung bzw Scheidung

Alles schon versucht mit Oma zu uns einladen, oder Aktivitäten im Freien. Nichts kam zustande da sie darauf besteht dass die Kleine zu ihr nach Hause soll zum Besuchen. Das Verhältnis zwischen uns ist mittlerweile mehr als schlecht weil sie sich massiv in unser Familienleben einmischte. Dies ging soweit, dass sie versuchte, Krankenakten von meiner Tochter anzufordern. Als sie sie logischerweise nicht bekam, hat sie meinen Mann dazu hergenommen. Alles hinter meinem Rücken. Ich bin mit der kleinen jedesmal zum Arzt. Hab meine Schwiegermutter und meinen Mann zu unserem Lungenfacharzt geschickt zum Beratungsgespräch, wo wir in Behandlung waren. Alles für die Katz. Es hat sich nichts geändert und sie sucht nach wie vor einen Ausweg.

von TinaLu8611 am 26.10.2015, 07:26



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Trennung bzw Scheidung

Las dir auf jedenfall schriftlich geben das du mit eurer Tochter umziehen darf. Nicht das ihre Lösung ist das sie dann deinen Ex auf hetzt damit er das ASR bekommt!

von sterntaler82 am 26.10.2015, 10:17



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