Engel2409
Hallo Frau bader. ich mutterschutzgesetz steht ja das Schwangere (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die Nun bin ich im Handel verkäuferin und unsere Arbeitszeiten liegen zwischen halb 6 uhr bis 20 uhr und länger denn wenn der laden zu ist ist nicht gleich schluss also ist man vor 21 Uhr nie raus aus dem laden. meine Arbeitszeiten gehen also von 6.30 bis mittag oder nachmittagschicht von 14.45 - 20.15 laut dienstplan oder länger. Darf ich so die Nachmittagsschichten arbeiten gehen wenn es mir gut geht dabei oder darf ich das ganz und gar nicht. ich bin in der 22. Schwangerschaftswoche DAKNKE LG ANJA
Hallo, Sie müssen es andersherum aufziehen: der Ag kann Ärger bekommen, wenn er Sie in den genannten Zeiten beschäftigt. Sie können also in dieser Schicht arbeiten, aber eben nur bis 20.00 Uhr. Ausserdem dürfen Sie ja nur bis zu 4 Std/ Tag stehen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Rein rechtlich darfst Du nicht. Du kannst jedoch darauf verzichtendas Recht auszuüben und arbeiten gehen. Du kannst dann immernoch zu jeder Zeit wieder von dem Recht gebrauch machen. Wichtig ist auch dass Du nicht mehr beschäftigt werden darfst wenn Deine tägliche stehen Tätigkeit mehr als 4 Stunden beträgt (zusammengerechnet, nicht die Tätigkeit am Stück), sobald Du im 6. Monat schwanger bist. Der AG muss dann so Arbeit zur verfügung stellen dass Du maximal 4 Stunden am Tag stehen musst (§4 Abs. 2 Nr. 2 MuSchG). LG Sabine
Engel2409
wenn dann sitze ich meistens an der Kasse. manchmal geht es nicht aber ich muss keine Ware auspacken sondern mache dann Büroarbeit mit stehen und sitzen. Und was ist wenn ich von dem recht nicht gebrauch mache und mir in der zeit etwas passiert???
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