Frage: Arbeitsvertrag

Sehr geehrte Fr. Bader! Ich bin in der 30. Woche schwanger und habe grundlegende Probleme mit meinem Chef. 1. Von der 21. - 23. Woche hat mich meine Ärztin geschreiben, da mein Chef mir meine Erholungsurlaub nicht gewähren wollte. Ich habe auf Projekt gearbeitet (d.h. mein Chef kontiert meine Arbeitszeit pro Stunden, während ich ein Festgehalt in der Firma beziehe) und habe auf meinen Urlaubsantrag die Antwort bekommen: Sie arbeiten bis 15. Oktober (Beginn Mutterschutz), der Rest itneresseirt nicht. Als ich krank geschrieben wurde, war er dann sehr nett, hat mir den Urlaub zugesichert udn mich gebeten, mich doch gleich bis zum Beginn des Mutterschutzes krank schreiben zu lassen, das käme dem Wohl der Firma zugute. Das habe ich nicht getan, da ich arbeitsfähig war, gerne arbeite und auch mein volles Gehalte gebziehen wollte und nicht nur Krankengeld. 2. Eigentlich bin in bei der Firma im Vertrieb (die Projekttätigkeit war eine zeitl. befristete Ausnahme - ursprünglich per Vertrag bis Mitte Oktober, doch dann vom Kunden bis 19.9.2003 verkürzt), ich habe mich aufgrund schlechter Umsätze selbst bereit erklärt, dieses Projekt beim Kunden zu machen) tätig und mein Gehalt ist grundsätzlich (außerhalb der Projekttätigkeit) in 2 Teile gegliedert: a) Grundgehalt b) Provisionsvorschuß, der kalenderquartalweise mit der fälligen Provision (10% vom Deckungsbetrag) verrechnet wrid. Der Provisionsvorschuß wurde nie verrechnet. Da die Umsätze schlecht waren, fordert mein Chef nun diesen gezahlten Provisionsvorschuß rückwirkend zurück. Ferner möchte er dieses Geld mit den von mir angefallenen Überstuden verrechnen. Ich habe zunächste nicht auf diese Forderung geantworter und habe ihn gebeten, mir diese Forderung schriftl. zuzusenden, habe jedoch noch nichts erhalten. Dies ist nun gut 4 Wochen her. Ist das legal? 3. Seit Ende letzter Woche bin ich wieder krank geschreiben worden, jedoch nur für 2 Wochen (bis 19.9.2003). Als ich die Kranschreibung einreichte erhielt ich eine Email, in der mich mein Chef in sehr forschen Ton bat, den Schlüssel zur Frima zurückzugeben. Dies habe ich fristgerecht getan. In der Zwischzeit hat mein Chef persönlich meinen Schreibtrisch geräumt und eine neue Kraft sitzt dort bereits. Da ich aber noch vom 19.9. - 15.10. (Beginn Mutterschutz) arbeiten muß, möchte ich Sie bitten, mir eine taktisch guten Rat zu geben, wie ich mich auf der Basis des oben beschriebenen Rückzahlungsproblems in dieser Situation verhalten soll. Vielen herzlichen Dank im voraus! Christiane Kroll

Mitglied inaktiv - 11.09.2003, 13:58



Antwort auf: Arbeitsvertrag

Hallo, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es nicht möglich und rechtlich auch nicht zulässig ist, hier so eine ausführliche Beratung vorzunehmen. Stellen Sie kurze und prägnante Fragen! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2003



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