Liebe Frau Bader, ich habe gehört, dass Krankenschwestern bei voller Lohnfortzahlung nicht mehr arbeiten dürfen, wenn sie schwanger sind-
Ich bin Heilerziehungspflegerin, mit schwerpunkt Pflege.
Gilt das auch für meine Berufsgruppe, oder könnte man mich auf eine Gruppe, wo weniger Pflege gefragt ist versetzen?
von
Evinha
am 28.06.2013, 14:01
Antwort auf:
Arbeitsverbot bei voller Lohnfortzahlung?
Hallo,
Pflege wird wahrscheinlich schwer möglich sein. Da muss man schwer heben und sich oft bücken. Der Arbeitgeber darf Sie aber zum Beispiel umsetzen.
Liebe Grüße, NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2013
Antwort auf:
Arbeitsverbot bei voller Lohnfortzahlung?
Dein AG kann Beschäftigungsverbot aussprechen wenn er Dir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann der schwangerengerecht ist.
Ob Dein jetziger Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht ist muss überprüft werden wenn Du Deinem AG von der Schwangerschaft unterrichtest.
Dein AG kann Dich aber in eine andere Abteilung oder ns Büro versetzen wenn die Tätigkeit dann in Ordnung wäre. So oder so darfst Du nicht weniger verdienen als bisher auch - also auch wenn er Dich komplett ins BV schickt muss er weiter Deinen vollen Lohn zahlen (bekommt den aber wieder).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 28.06.2013, 14:22
Antwort auf:
Arbeitsverbot bei voller Lohnfortzahlung?
Man bekommt in der Pflege auch nicht automatisch ein Berufsverbot. In der ersten Schwangerschaft habe ich bis zum Mutterschutz gearbeitet, es gibt nur bestimmte Verbote, was man nicht machen darf. In der 2.Schwangerschaft hatte ich ein Berufsverbot, da es keinen anderen Arbeitsplatz gab.
von
sternenfee75
am 28.06.2013, 14:32