Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot ÖD

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot ÖD

Hallo Frau Bader, ich habe heute die Answeisung bekommen, NICH mehr arbeiten zu kommen, da sich in unserer Behörde nur zwei Personen gleichzeitig aufhalten DÜRFEN. Bedeutet wir haben einen Schichtplan erstellt, so dass jeder Mitarbeiter nur einmal die Woche da ist. Was jetzt? können Sie mir sagen, ob ich dann kein Geld erhalte? oder ob ich den ganzen Jahresurlaub verballern? Es ist ja so, dass ich meine Arbeitskraft zur Verfügung stelle aber die Behörde möchte diese nicht. Nicht, dass ich nicht könnte. Das ist doch rechtlich gesehen schon ein Unterschied, oder? Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte, sind gerade sehr durcheinander...

von mellomania am 16.03.2020, 18:23



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot ÖD

Hallo, wenn keine off. Quarantäne vorliegt, sondern der Ag dies als Vorsichtsmaßnahme anordnet, wird normal der Lohn weiter gezahlt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2020



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot ÖD

Urlaub aufbrauchen, überstunden abfeiern. Geld ist doch nicht wichtig.....

Mitglied inaktiv - 16.03.2020, 19:51



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot ÖD

hätte es eben schon gerne gewusst. ich bin ja bereit meine arbeitsleistung zu bringen und habe die möglichkeit ja auch da zu, auch wenn die kinder daheim sind. daher wüsste ich das gerne. denn überstunden habe ich so viele eben nicht. und verständnis, dass ICH urlaub und ÜS abfeiern MUSS ob wohl ich arbeiten MÖCHTE habe ich keines. Geld ist immer wichtig. :-)

von mellomania am 16.03.2020, 20:32



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot ÖD

Hallo, Vielleicht könnt ihr Mitarbeiter euch einigen, dass du jetzt normal arbeitest und jemand anderer mit Kinder (ohne Betreuung) zur Zeit nicht. Bei uns würden sich einige darüber freuen... LG luvi

von luvi am 16.03.2020, 20:46



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot ÖD

Es geht vermutlich vielen bei euch so? Hängen diese Maßnahmen auch mit weniger Arbeit zusammen? Dann könnte man ggf. über Kurzarbeit nachdenken. Oder ist es eine reine Vorsichtsmaßnahme?

von chrissicat am 16.03.2020, 21:33



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot ÖD

Bisher reine Vorsichtsmaßnahme

von mellomania am 16.03.2020, 22:31



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot ÖD

Ja der AG zahlt. Gehe ich fest davon aus im ÖD. Meiner tuts und andere wohl auch. Da wird es deiner auch machen. BG

von HeyDu! am 17.03.2020, 07:29



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot ÖD

https://www.hessenschau.de/panorama/6-antworten-vom-arbeitsrechtler-gehalt-in-corona-quarantaene-wer-zahlt-private-kinderbetreuung,corona-arbeitnehmer-100.html U.a. da steht's auch:-)

von HeyDu! am 17.03.2020, 07:32



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot ÖD

ich danke dir. die Ungewissheit wie was wo ist für jeden, der solche Nachrichten bekommt, dass er nicht arbeiten darf, blöd. Geld hin oder her, da hängt eben viel dran. jetzt erstmal Lehrerin sein :-) Aufgaben kamen gestern. ich wünsche euch, dass ihr bitte gesund bleibt und stark, euch an die Vorgaben zu halten. Wir wohnen in einem Grenzgebiet und es hält sich fast keiner dran. trauen uns kaum noch zum einkaufen :-(

von mellomania am 17.03.2020, 07:53



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverbot ÖD

Hi, meines Wissens ist ein Arbeitgeber bei den Überstunden weisungsbefugt und bei Urlaub nicht. Er kann also anweisen, Überstunden abzubauen, er kann aber nicht Urlaub anweisen - außer bei üblichen Betriebsferien

von drosera am 17.03.2020, 14:14



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