hups27
Hallo Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Oktober aus. Die Geburt des Kindes ist Ende Januar 2017. Ab 1.11. bin ich dann arbeitslos. Welche Leistungen und in welcher Höhe stehen mir zu, wenn ich keinen Job für die restlichen Wochen finde ? Vielen Dank vorab.
Hallo, sie bekommen ein Arbeitslosengeld 1 und während des Mutterschutzes Leistungen von der Krankenkasse. Nach dem Mutterschutz bekommen Sie nur dann weiter Arbeitslosengeld eins, wenn Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
hups27
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort. und wenn ich nach dem Mutterschutz Elternzeit machen möchte und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe ?
malini
Im ersten Jahr bekommst du ja Elterngeld, dann muss entweder der Vater des Kindes für dich aufkommen oder du gibst das Kind in die Kita und du suchst dir einen Job.
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