Sehr geehrte Frau Bader,
Meine Frau wird nach ihrer Elternzeit von unserem 2 Kind ( insgesamt 4 Jahre Elternzeit direkt nacheinander ) einen Monat Arbeiten und danach von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Diese Kündigung wurde zwischen beiden vereinbart. Steht meiner Frau rechtlich gesehen Arbeitslosen Geld zu ? Wie wird es berechnet ? Wenn die letzten 12 Monate gerechnet werden, hätte meine Frau kein Einkommen , da Sie das Elterngeld in den ersten 12 Monaten bekommen hat.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
Rene
von
Daddy4ever
am 20.06.2016, 07:51
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Hallo,
ja, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2016
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Das wird fiktiv berechnet anhand ihrer Qualifikationen.
Das Arbeitsamt kann verlangen dass sie gegen die Kündigung klagt.
Dann gibt es eine Sperre wenn dieser Deal auffliegt.
Daher vorher ! mit dem Amt klären weshalb es zu einer Kündigung kommen soll.
Es gibt ganz wenige Ausnahmen in denen es keine Sperre gibt.
von
Sternenschnuppe
am 20.06.2016, 08:19
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
und kann jetzt nur noch Teilzeit arbeiten, dann bekäme sie auch nur anteilmässig ALG
LG
Peeka
von
peekaboo
am 20.06.2016, 09:06
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Schon einmal Danke für eure Abtworten, meine Frau hat vor beiden Kindern Vollzeit gearbeitet.
Ihr AG kann sie auf gut Deutsch gesagt nicht mehr gebrauchen !!Da er nach insgesamt 4 Jahren Eltermzeit eine neue Mitarbeiterin eingearbeitet hat. Daher haben schon vorher über eine Kündigung vom AG aus gesprochen.
Selbst wenn eine Sperre ansteht , würde nach dieser Zeit ( wie lange dauert so eine Sperre ) meiner Frau Arbeitslosen Geld zustehen oder ?
VG und danke im Vorsus.
von
Daddy4ever
am 20.06.2016, 16:16
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Die Sperre würde drei Monate sein, so ist es üblich.
Sie hat einen Anspruch auf ihren Job.
Der Arbeitgeber kann am ersten Tag kündigen und kann sie dann bezahlt freistellen bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Dass er die Stelle vergibt und nicht befristet ist sein Risiko, darunter darf Deine Frau nicht leiden.
Je nach Größe des Betriebes gäbe es auch ein Recht auf Teilzeit.
Wie auch immer, sie geht am besten zum Arbeitsamt und bespricht das schon einmal. Die helfen dann weiter und mit Glück kommt es zu keiner Sperre.
von
Sternenschnuppe
am 20.06.2016, 17:20