Ameise777
Hallo Frau Bader, im Abstand von 14 Monaten haben wir zwei Jungs bekommen. Einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes beim 1. Kind lief mein Arbeitsvertrag aus und wurde natürlich nicht verlängert, also habe ich mich für diesen einen Tag arbeitslos gemeldet. Im Dezember 16 endet mein Elterngeldbezug fürs 2. Kind (gestreckt auf 24 Monate), also müsste ich wieder arbeiten gehen. Allerdings wurde im Oktober 2015 bei meinem älteren Sohn ein bösartiger Hirntumor diagnostiziert, der jetzt nicht mehr behandelbar ist, wir werden nicht mehr viel Zeit miteinander haben. Ich kann in dieser Situation unmöglich wieder arbeiten gehen, mein Sohn ist zu 100% schwerbehindert und hat Pflegestufe 1. Mein Lebensgefährte ist zur Zeit von der Arbeit freigestellt. Meine Frage ist nun, wie es mit unserer Krankenversicherung aussieht. Ich kann mich vermutlich nicht arbeitslos/ -suchend melden, da ich in der aktuellen Situation dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Heißt das, ich muss mich und die Kinder freiwillig versichern und die Beiträge selbst zahlen? Mein Lebensgefährte ist privat versichert, so dass eine Heirat -abgesehen vom unpassenden Zeitpunkt- nicht "helfen" würde. Ich erhalte nur Kindergeld, Pflegegeld und bis Dezember Elterngeld, habe also praktisch kein Einkommen. Mein Partner verdient zu viel, um ALG II zu beantragen, aber dauerhaft die Krankenversicherung selbst zahlen wird auch schwierig, da von seinem Gehalt Miete, NK, Autos, Lebensmittel, Kleidung etc abgehen. Kennen Sie eine Lösung? Kann ich von der Arbeitsagentur wenigstens "verlangen", die Krankenversicherung zu übernehmen? Oder von der Pflegekasse? Ich freue mich wirklich sehr über Hilfe. Vielen Dank, Annika
Hallo, zuerst einmal möchte ich mein Mitgefühl ausdrücken - wie grausam ist das. Trotzdem sehe ich keine Möglichkeit außer sich selber zu versichern. ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute für Ihren Sohn. Liebe Grüße NB
sterntaler82
Hey, Erst mal möchte ich dich drücken. Ich hab keine Ahnung ob das mit dem Amt geht aber, falls ihr es.euch nicht leisten könnt das ihr euch selbst versichert und das Amt sich quer stellt, fragt mal bei so Vereinen wie herzenwünsche oder in einem kinderhospiz nach ob es vielleicht Stiftungen gibt die das übernehmen. Ihr habt den schwersten gang vor euch den Eltern gehen müssen und ich finde ihr habt ein Recht auf Unterstützung. Ich wünsche dir unendlich viel Kraft.
Mitglied inaktiv
Hallo, das tut mir furchbar Leid mit Deinem Sohn! Leider sehe ich rechtlich keine Möglichkeit, wie Du in die GKV kommen könntest. Das größte Problem sehe ich darin, ob Dein Sohn überhaupt in einem private Krankenversicherung aufgenommen würde ... so schwer erkrankte Personen versichern sie in der Regel nicht. Ich würde mich ganz dringend beraten lassen - sonst steht ihr am Ende in ein paar Wochen noch ganz ohne Versicherung da.
Mitglied inaktiv
Die Caritas z.B. berät Familien in schwierigen Lebensituationen und hat auch die nötigen Infos und Adressen.
Ameise777
Vielen Dank für Eure lieben Wünsche und Euer Mitgefühl. Ja, es ist eine entsetzlich Zeit!! Im Moment geht's ihm noch recht gut, aber die Onkologen meinten, wenn wir Glück haben, verbringen wir noch Weihnachten zusammen... Und sich in dieser Situation noch mit solch banalen Problemen beschäftigen zu müssen, kostet einfach Kraft, die man woanders bräuchte. Der Kleine ist, wie sein Bruder, gesetzlich über mich versichert - noch... Ich hab mit dem Psychosozialen Team des Krankenhauses gesprochen und mit den Leuten vom Kinder-Palliativ-Netzwerk, alle meinen irgendwie würde es gehen mit der Versicherung, aber niemand hat wirklich Ahnung oder kennt einen entsprechenden Paragraphen oder sowas. Zuletzt wurde mir geraten, mich arbeitssuchend zu melden und ab dem Tag der Arbeitslosigkeit eine Krankmeldung vorzulegen. Wäre das eine Möglichkeit? Weiterhin vielen Dank!!
Ameise777
@123imsauseschritt: Ich hab Deinen Kommentar falsch gelesen. Die private KV meines Partners würde den Großen sicher nicht aufnehmen, das stimmt...
Mitglied inaktiv
Hallo, das mit dem Krankmelden dürfte nicht gehen. Arbeitssuchend kann man sich nur melden, wenn man eine Betreuung für die Kinder hat und tatsächlich arbeiten könnte. Ich vermute, dass Ihr für Euren Sohn eine solche Betreuung nicht habt. Damit stehst Du dem Arbeitsmark auch derzeit nicht zur Verfügung. Wenn man sich - nur wegen der Krankenversicherung - arbeitssuchend melden würde, dann wäre das als Betrug strafbar. Ich kann nur dazu raten, ganz schnell die Krankenkasse anzurufen und das Problem mit ihr zu besprechen. Dort sitzen Experten, die dieses Problem nicht das 1. Mal haben werden. Vermutlich wird es darauf rauslaufen, dass Du Deine gesetzliche Krankenkasse freiwillig weiter laufen lassen musst (und natülich entsprechend die Beiträge zahlen), damit Dein kranker Sohn weiterhin über Dich versichert ist. Dein gesundes Kind könnte entweder bei Dir oder beim Vater mitversichert werden. Restelternzeit, die Du verlängern könntest, hast Du nicht mehr, oder?
Mitglied inaktiv
Deine Situation ist furchtbar und es tut mir wahnsinnig leid, daß Du Dich mit so etwas auseinander setzen musst. Besteht eventuell noch irgendeine Chance die Elternzeit von Kind 1 oder 2 zu verlängern, oder hast Du von beiden Kindern alle Monate ausgeschöpft? Dein Elterngeldbezug endet nach 24 Monaten, daraus schliesse ich, daß Du auch nur 24 Monate genommen hast. Wäre das eine Möglichkeit? Ich wünsche Deinem Sohn und Deiner Familie viel Kraft!
sterntaler82
Der Vater ist doch im Moment von der Arbeit freigestellt, also wäre er da für das kind. Allerdings ist das halt schon sehr nah am illegalen wenn man sich arbeitssuchend meldet und in Wirklichkeit gar nicht arbeiten kann. Ihr macht schon genug durch, da auch noch Ärger zu riskieren würde ich nicht machen. In NRW gibt es zum Beispiel den Verein Lichtblicke die Familien in Not Situationen unterstützen, vielleicht da mal fragen ob sie die Krankenversicherung übernehmen. Ihr könnt für euer Los nix und die letzte Zeit die euer sohn hat ist so wertvoll für euch alle ich würde es da vesuchen oder bei anderen Stiftungen
Ameise777
Elternzeit in dem Sinne habe ich ja nicht nehmen können, da mein befristeter Arbeitsvertrag einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes geendet hat. Ich habe damals die Auszahlung des Elterngeldes auf 24 Monate gestreckt, um länger bei meinem Kind bleiben zu können und in der Zeit versichert zu sein. Nach 14 Monaten kam dann das 2. Kind, auch dann habe ich das Elterngeld ab Geburt auf 24 Monate gestreckt. Blöderweise!!! Vermutlich hätte der Bezug für das 2. Kind erst nach 10 Monaten (also als die 24 Monate des 1. vorbei waren) für wiederum 24 Monate starten können!? Naja, nachher ist man immer schlauer... Ich habe mittlerweile viel gelesen und bin über was gestolpert, nämlich: Wenn man als Pflegeperson, die ich für den Großen mit Pflegestufe 1 ja bin, mehr als 14 Stunden pro Woche mit der Pflege "beschäftigt" ist, kann auf Antrag die Pflegekasse den Mindestbeisatz für die Krankenversicherung übernehmen. Zugestanden werden mir derzeit 11 Stunden. Wenn wir also den MDK um eine neue Beurteilung bitten - und der Zustand meines Sohnes verschlechtert sich ja leider - und er in Pflegestufe 2 käme mit einem höheren pflegerischen Zeitaufwand, sollte das doch ein - LEGALER - Weg sein, oder? Denn Ihr habt absolut Recht, ich will mir in dieser schrecklichen Situation nicht zusätzlichen Ärger einhandeln. Ist alles schlimm genug! Ich kann nur immer wieder danken -für Eure guten Wünsche und Hilfe!!
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