Arbeitgeber verweigert sich/ Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber verweigert sich/ Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, am 7.6.13 bin ich in den Mutterschutz gegangen. Am 8.6.13 habe ich vom Arzt meine Bescheinigung bei der Krankenkasse abgebeben etc. Daraufhin kam dann ein Brief das sie meinen Arbeitgeber um die Entgeldbescheinigung gebeten haben, so wies auch sein soll . Bis dahin lief auch alles gut. Heute fiel mir auf, dass mir immernoch keine Berechnung von meiner Krankenkasse zugekommen ist. Morgen am 28.6.13 bekomme ich aber immerhin normalerweise mein Gehalt( bzw ja jetzt den Teil von der Krankenkasse/Teil vom Arbeitgeber) . Heute rief ich dann meine KK an, um zu erfahren, dass sie nun meinen Arbeitgeber mehrmalig gebeten haben, die Entgeldbescheinigung ihnen zukommen zu lassen, mein Arbeitgeber sich aber anscheinend weigert, etwas vorzulegen , geschweige den überhaupt Gehalt bzw den Anteil an Mutterschaftsgeld zu zahlen. Zum Glück hat meine KK aber zugestimmt, dass ich morgen zumindestens den Anteil der KK kriege, was grade mal reicht um 1-2 Rechnungen zu bezahlen. Ich soll meinen Arbeitgeber nochmal ansprechen, dass sie das nunmal hinschicken. Jetzt sieht es wohl so aus, dass ich morgen wirklich nur das Geld von der KK kriege, aber kein Gehalt bzw Geld von meinem Arbeitgeber. Was tue ich jetzt bzw kann ich tun? Denn zum Ende des Monats muss ich meine Rechnungen bezahlen und wenn ich dem nicht nachkommen kann, krieg ich zu den Rechnungen auch noch Mahngebühren, die man sich hätte sparen können. Ich kann nichtmal morgen einkaufen gehen, geschweige denn irgendwelche Babyprodukte kaufen wie Windeln und co. Ich finde das ziemlich dreist von meinem Arbeitgeber vor allem, weil genug Zeit war und ich alles rechtzeitig eingereicht habe. Zudem ist das nun das zweite Mal wo mir zum teil mein Gehalt verwehrt wird.

von Froehlich am 27.06.2013, 19:15



Antwort auf: Arbeitgeber verweigert sich/ Mutterschaftsgeld

Hallo, schalten Sie einen Anwalt ein. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2013



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