karana312
Sehr geehrte Frau Bader, seit 2006 habe ich eine unbefristete Vollzeitstelle bei meinem Arbeitgeber. Mitte 2010 hatte unsere Firma Insolvenz angemeldet, wurde aber durch einen anderen Arbeitgeber übernommen und es kam zu einer Namensänderung/Umfirmierung. Alle Mitarbeiter wurden übernommen. Ich war zu der Zeit schwanger mit unserem ersten Kind. Nach 1,5 Jahren rentierte sich der Standort nicht mehr, und die neue Firma fusionierte zum 1.1.2012 mit der alten Firma des neuen Arbeitgebers (gleiche Branche). Ich selber habe am neuen Standort nie gearbeitet, und deshalb zog mich dort auch nichts wirklich hin (Besuche etc.). 2013 wurde ich erneut schwanger während der 2-jährigen Elternzeit unseres ersten Kindes. Ich beendete meine Elternzeit vorzeitig und ging direkt in den Mutterschutz. Die 3 verbliebenen Monate Elternzeit sparte ich mir durch Mitteilung an meinen Arbeitgeber auf (er hat nicht innerhalb der 4-Wochen-Frist widersprochen). Nun ist es so, daß meine neue 2-jährige Elternzeit für unser zweites Kind mit dem 9.1.2016 endet, wir aber erst ab Sommer einen Kindergartenplatz für unsere Tochter bekommen werden (hoffentlich). Ich selber möchte ab Kindergarteneintritt unserer Tochter wieder arbeiten, und zwar in Teilzeit (15-20 Stunden - 15 Festangestellte sind im Betrieb vorhanden)). Kann ich meine Elternzeit auch ohne Zustimmung meines Arbeigebers z.B. bis September 2016 verlängern? Angenommen, ich fange während dieser verlängerten Elternzeit bei meinem Arbeitgeber langsam wieder an zu arbeiten (ca. 8 Stunden die Woche), würde sich das dann auf meinen Arbeitsvertrag auswirken, sprich als Vertragsänderung gelten? Zählt das dann automatisch als Minijob, so daß ich meine Festanstellung in Voll-/Teilzeit verlieren könnte? Nach einem Telefonat mit meinem Arbeitgeber vor ein paar Tagen, in dem ich anfragte, wie es denn arbeitsmäßig und stellenmäßig derzeit ausschaue, sagte er sofort, derzeit sei eigentlich nichts frei. Und er sprach gleich an, daß ich meine Elternzeit ja um ein weiteres Jahr verlängern könne. Ich habe nun das Gefühl, daß er mich gar nicht zurückhaben möchte und Angst, daß wenn ich alles mit Kitaplatz etc. geregelt habe, ich danach die Kündigung erhalte. Darf er mir kündigen, auch wenn eine andere Arbeitnehmerin jahresmäßig gesehen erst kürzer bei ihm angestellt ist als ich? Wenn er mir kündigt, wie schaut das dann mit dem Arbeitslosengeld aus? Errechnet sich das an meinem früheren Gehalt vor den Schwangerschaften? Und angenommen, ich arbeite ab Januar für 8-10 Stunden, um ab Sommer dann in Teilzeit zu arbeiten und erhalte dann meine Kündigung...wie wirkt sich das dann auf das Arbeitslosengeld aus? Ich weiß, das sind total viele Fragen, aber mir bereitet diese ganze Situation wirklich Kopfzerbrechen und ein mulmiges Gefühl. Schließlich möchte ich ja auch wieder anfangen zu arbeiten, damit Geld in die Haushaltskasse kommt... Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich bei Gelegenheit die Zeit nähmen, meine Fragen zu beantworten. Ein wenig Zeit habe ich ja noch, bis ich entscheiden muß, was ich tun werde... Freundliche Grüße Tina
Hallo, 1. Sie haben keinen Anspruch auf verlängerung f K 1 2. Aber für Kind 2 3. Wegen der Kündigung kommt es darauf a, ob das KSchG gilt. Da gibt es drei Kriterien: Alter, Unterhaltsverpflichtungen u Betriebszugehörigkeit. Liebe Grüße NB
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