Guten Tag Frau Bader,
ich hatte überlegt, ob ich nach einem halben Jahr nach der Entbindung wieder für 15 Stunden pro Woche für vier Monate arbeite (also von September bis Januar, da ich dann ein bestimmtes Projekt übernehmen könnte). Nach diesen vier Monaten würde ich wieder Elternzeit nehmen.
Macht das Sinn?!
Herzlichen Dank & viele Grüße
Anja
von
al1989
am 14.09.2017, 16:38
Antwort auf:
Arbeiten in der Elternzeit?
Hallo,
hängt von der Höhe des EG ab. Denn das wird ja entsprechend gekürzt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2017
Antwort auf:
Arbeiten in der Elternzeit?
Das Einkommen wird halt entsprechend dann beim EG gekürzt. Und wenn du in dem Zeitraum kein EG beziehst verlängert es trotzdem den absoluten Bezugsraum nicht - heißt länger wie nach dem 14ten Lebensmonat bekommst du kein volles EG.
Kinderbetreuung kein Problem?
Bei meinem wäre das nicht gegangen. Er war schon als Neugeborene ein "24-Std-Klammeraffe", aber wie er mobil wurde, würde es um einiges heftiger. Zumal er wegen extremen fremdeln sich auch von niemanden anders nehmen lies.
Ich würde dir aber DRINGEND raten die 15 Std dann INNERHALB der EZ zu arbeiten. Geht wie gesagt, wird aber beim EG zu Kürzungen führen weil du dort Einkommen angeben musst.
Mitglied inaktiv - 14.09.2017, 17:47